[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_1300-erwgr-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_1300","über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R1300",7034947,"ErwGr. 8","erwgr-8",null,"Erwägungsgründe","Im Hinblick auf eine schrittweise Beseitigung aller festgestellten Barrieren der Zugänglichkeit innerhalb einer angemessenen Frist durch koordinierte Bestrebungen zur Erneuerung und Umrüstung der Teilsysteme und durch Ergreifung betrieblicher Maßnahmen sollten die Mitgliedstaaten nationale Umsetzungspläne aufstellen. Da diese nationalen Umsetzungspläne nicht hinreichend detailliert sein können und unvorhersehbaren Änderungen unterliegen, sollten die Mitgliedstaaten weiterhin Informationen übermitteln, wenn zur Inbetriebnahme bestehender Teilsysteme nach einer Erneuerung oder Umrüstung eine neue Inbetriebnahmegenehmigung erforderlich ist und wenn die TSI nicht in voller Übereinstimmung mit der Richtlinie 2008\u002F57\u002FEG angewandt werden.","REG_2014_1300 - Erwägungsgründe - ErwGr. 8\n\nIm Hinblick auf eine schrittweise Beseitigung aller festgestellten Barrieren der Zugänglichkeit innerhalb einer angemessenen Frist durch koordinierte Bestrebungen zur Erneuerung und Umrüstung der Teilsysteme und durch Ergreifung betrieblicher Maßnahmen sollten die Mitgliedstaaten nationale Umsetzungspläne aufstellen. Da diese nationalen Umsetzungspläne nicht hinreichend detailliert sein können und unvorhersehbaren Änderungen unterliegen, sollten die Mitgliedstaaten weiterhin Informationen übermitteln, wenn zur Inbetriebnahme bestehender Teilsysteme nach einer Erneuerung oder Umrüstung eine neue Inbetriebnahmegenehmigung erforderlich ist und wenn die TSI nicht in voller Übereinstimmung mit der Richtlinie 2008\u002F57\u002FEG angewandt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 5","erwgr-5",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 11","erwgr-11",[],false]