[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_165-art-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_165","über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3821\u002F85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561\u002F2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-14","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0165",7036899,"Art. 5","art-5","Funktionen des digitalen Fahrtenschreibers","KAPITEL I GRUNDSÄTZE, GELTUNGSBEREICH UND ANFORDERUNGEN","Der digitale Fahrtenschreiber muss folgende Funktionen gewährleisten:\n— Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung;\n— Überwachung der Fahrertätigkeiten und des Status der Fahrzeugführung;\n— Überwachung des Einsteckens und Entnehmens von Fahrtenschreiberkarten;\n— Aufzeichnung manueller Eingaben der Fahrer;\n— Kalibrierung;\n— automatische Aufzeichnung der Standorte gemäß Artikel 8 Absatz 1;\n— Überwachung von Kontrollen;\n— Feststellung und Aufzeichnung von Ereignissen und Störungen;\n— Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher und Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher;\n— Auslesen von Daten aus Fahrtenschreiberkarten und Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Fahrtenschreiberkarten;\n— Datenanzeige, Warnsignale, Ausdrucken und Herunterladen von Daten auf externe Geräte;\n— Zeiteinstellung und Zeitmessung;\n— Fernkommunikation;\n— Unternehmenssperren;\n— integrierte Tests und Selbsttests.","REG_2014_165 - KAPITEL I GRUNDSÄTZE, GELTUNGSBEREICH UND ANFORDERUNGEN - Art. 5 Funktionen des digitalen Fahrtenschreibers\n\nDer digitale Fahrtenschreiber muss folgende Funktionen gewährleisten:\n— Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung;\n— Überwachung der Fahrertätigkeiten und des Status der Fahrzeugführung;\n— Überwachung des Einsteckens und Entnehmens von Fahrtenschreiberkarten;\n— Aufzeichnung manueller Eingaben der Fahrer;\n— Kalibrierung;\n— automatische Aufzeichnung der Standorte gemäß Artikel 8 Absatz 1;\n— Überwachung von Kontrollen;\n— Feststellung und Aufzeichnung von Ereignissen und Störungen;\n— Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher und Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher;\n— Auslesen von Daten aus Fahrtenschreiberkarten und Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Fahrtenschreiberkarten;\n— Datenanzeige, Warnsignale, Ausdrucken und Herunterladen von Daten auf externe Geräte;\n— Zeiteinstellung und Zeitmessung;\n— Fernkommunikation;\n— Unternehmenssperren;\n— integrierte Tests und Selbsttests.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 4","Anforderungen und zu speichernde Daten","art-4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 3","Anwendungsbereich","art-3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 2","Begriffsbestimmungen","art-2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 6","Datenanzeige und Warnsignale","art-6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 7","Datenschutz","art-7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 8","Aufzeichnung des Fahrzeugstandorts an bestimmten Punkten bzw. Zeitpunkten während der täglichen Arbeitszeit","art-8",[],false]