[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_372-erwgr-1-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":33,"is_thin":34},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_372","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794\u002F2004 in Bezug auf die Berechnung bestimmter Fristen, die Bearbeitung von Beschwerden und die Kenntlichmachung und den Schutz vertraulicher Informationen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0372",7038493,"ErwGr. 1","erwgr-1",null,"Erwägungsgründe","Im Zuge der Modernisierung der Vorschriften für staatliche Beihilfen, mit der ein Beitrag sowohl zur Umsetzung der Wachstumsstrategie „Europa 2020“ (2) als auch zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden soll, wurde die Verordnung (EG) Nr. 659\u002F1999 durch die Verordnung (EU) Nr. 734\u002F2013 (3) geändert, um die Wirksamkeit der Beihilfenkontrolle zu erhöhen. Ziel dieser Änderung war insbesondere, die Bearbeitung von Beschwerden durch die Kommission effizienter zu gestalten und die Befugnis der Kommission einzuführen, Informationen direkt bei den Marktteilnehmern einzuholen und Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente durchzuführen.","REG_2014_372 - Erwägungsgründe - ErwGr. 1\n\nIm Zuge der Modernisierung der Vorschriften für staatliche Beihilfen, mit der ein Beitrag sowohl zur Umsetzung der Wachstumsstrategie „Europa 2020“ (2) als auch zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden soll, wurde die Verordnung (EG) Nr. 659\u002F1999 durch die Verordnung (EU) Nr. 734\u002F2013 (3) geändert, um die Wirksamkeit der Beihilfenkontrolle zu erhöhen. Ziel dieser Änderung war insbesondere, die Bearbeitung von Beschwerden durch die Kommission effizienter zu gestalten und die Befugnis der Kommission einzuführen, Informationen direkt bei den Marktteilnehmern einzuholen und Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente durchzuführen.",{},[],[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",[],false]