[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_421-erwgr-14-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_421","zur Änderung der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zur Umsetzung bis 2020 eines internationalen Übereinkommens über die Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus auf Emissionen des internationalen Luftverkehrs","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0421",7038871,"ErwGr. 14","erwgr-14",null,"Erwägungsgründe","Nach der ICAO-Versammlung von 2016 und unter Beachtung ihrer Ergebnisse sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen umfassenden Bericht vorlegen. In diesem Bericht sollte die Kommission unter anderem alle Optionen für die Erfassung von Emissionen infolge von Luftverkehrstätigkeiten darlegen und, falls angemessen, rasch Maßnahmen vorschlagen, um sicherzustellen, dass internationalen Entwicklungen Rechnung getragen und auf Probleme bei der Anwendung der Ausnahmeregelung eingegangen werden kann. Die Kommission sollte darüber hinaus die Umweltwirkung des Emissionshandelssystems der Europäischen Union besonders berücksichtigen und in diesem Zusammenhang den spezifischen Beitrag des Luftverkehrs, einschließlich Verfahren für eine bessere Angleichung der Bestimmungen, die auf Luftverkehrstätigkeiten bzw. auf ortsfeste Anlagen Anwendung finden.","REG_2014_421 - Erwägungsgründe - ErwGr. 14\n\nNach der ICAO-Versammlung von 2016 und unter Beachtung ihrer Ergebnisse sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen umfassenden Bericht vorlegen. In diesem Bericht sollte die Kommission unter anderem alle Optionen für die Erfassung von Emissionen infolge von Luftverkehrstätigkeiten darlegen und, falls angemessen, rasch Maßnahmen vorschlagen, um sicherzustellen, dass internationalen Entwicklungen Rechnung getragen und auf Probleme bei der Anwendung der Ausnahmeregelung eingegangen werden kann. Die Kommission sollte darüber hinaus die Umweltwirkung des Emissionshandelssystems der Europäischen Union besonders berücksichtigen und in diesem Zusammenhang den spezifischen Beitrag des Luftverkehrs, einschließlich Verfahren für eine bessere Angleichung der Bestimmungen, die auf Luftverkehrstätigkeiten bzw. auf ortsfeste Anlagen Anwendung finden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 11","erwgr-11",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 17","erwgr-17",[],false]