[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_422-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_422","zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2011","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0422",10196563,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Um dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-63\u002F12 zu entsprechen, muss die Kommission zwecks Beteiligung des Europäischen Parlaments am Gesetzgebungsverfahren gemäß dem Verfahren nach Artikel 336 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einen Vorschlag vorlegen, wenn der Rat eine erhebliche, abrupte Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Union feststellt. Der Rat hat am 4. November 2011 erklärt, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise, die in der Union herrscht und in den meisten Mitgliedstaaten substanzielle Haushaltsanpassungen zur Folge hat, eine erhebliche, abrupte Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Union darstellte. Der Rat hat die Kommission daher gemäß Artikel 241 AEUV aufgefordert, Artikel 10 des Anhangs XI des Statuts anzuwenden und einen geeigneten Vorschlag für eine Angleichung der Bezüge vorzulegen.","REG_2014_422 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nUm dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-63\u002F12 zu entsprechen, muss die Kommission zwecks Beteiligung des Europäischen Parlaments am Gesetzgebungsverfahren gemäß dem Verfahren nach Artikel 336 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einen Vorschlag vorlegen, wenn der Rat eine erhebliche, abrupte Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Union feststellt. Der Rat hat am 4. November 2011 erklärt, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise, die in der Union herrscht und in den meisten Mitgliedstaaten substanzielle Haushaltsanpassungen zur Folge hat, eine erhebliche, abrupte Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Union darstellte. Der Rat hat die Kommission daher gemäß Artikel 241 AEUV aufgefordert, Artikel 10 des Anhangs XI des Statuts anzuwenden und einen geeigneten Vorschlag für eine Angleichung der Bezüge vorzulegen.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"Art. 1","art-1",[],false]