[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_43-erwgr-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_43","zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Unionsschiffe in bestimmten Nicht-Unionsgewässern (2014)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0043",7038941,"ErwGr. 22","erwgr-22",null,"Erwägungsgründe","Auf ihrer Jahrestagung 2013 verabschiedete die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) eine Entschließung zum Schutz der Weißspitzen-Hochseehaie, die für im IOTC-Verzeichnis der zugelassenen Schiffe geführte Fischereifahrzeuge gilt. Diese Entschließung sieht als vorübergehende Pilotmaßnahme das Verbot vor, Körperteile oder ganze Körper von Weißspitzen-Hochseehaien an Bord mitzuführen, umzuladen, anzulanden oder zu lagern. Die Entschließung sieht außerdem eine Ausnahmeregelung für die handwerkliche Fischerei vor, d.h. für Fischereifahrzeuge, die innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone des Mitgliedstaats, dessen Flagge sie führen, Fischfang betreiben.","REG_2014_43 - Erwägungsgründe - ErwGr. 22\n\nAuf ihrer Jahrestagung 2013 verabschiedete die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) eine Entschließung zum Schutz der Weißspitzen-Hochseehaie, die für im IOTC-Verzeichnis der zugelassenen Schiffe geführte Fischereifahrzeuge gilt. Diese Entschließung sieht als vorübergehende Pilotmaßnahme das Verbot vor, Körperteile oder ganze Körper von Weißspitzen-Hochseehaien an Bord mitzuführen, umzuladen, anzulanden oder zu lagern. Die Entschließung sieht außerdem eine Ausnahmeregelung für die handwerkliche Fischerei vor, d.h. für Fischereifahrzeuge, die innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone des Mitgliedstaats, dessen Flagge sie führen, Fischfang betreiben.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 19","erwgr-19",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 25","erwgr-25",[],false]