[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_508-art-28-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_508","über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328\u002F2003, (EG) Nr. 861\u002F2006, (EG) Nr. 1198\u002F2006 und (EG) Nr. 791\u002F2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255\u002F2011 des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0508",7039733,"Art. 28","art-28","Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern","KAPITEL I Nachhaltige Entwicklung der Fischerei","(1) Zur Förderung des Wissenstransfers zwischen Wissenschaftlern und Fischern kann aus dem EMFF Folgendes unterstützt werden: a) die Einrichtung von Netzwerken, Partnerschaftsabkommen oder Vereinigungen zwischen einer oder mehreren unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Fischern oder einem oder mehreren Zusammenschlüssen von Fischern, an denen sich technische Einrichtungen beteiligen können; b) die Arbeit im Rahmen der unter Buchstabe a genannten Netzwerke, Partnerschaftsabkommen oder Vereinigungen;\n(2) Die in Absatz 1 Buchstabe b genannte Arbeit kann Tätigkeiten der Datenerhebung und -verwaltung, Studien, Pilotprojekte, die Verbreitung von Kenntnissen und Forschungsergebnissen, Seminare und bewährte Verfahren umfassen.\n(3) Die Unterstützung nach Absatz 1 kann Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Fischern, Zusammenschlüssen von Fischern, FLAG und Nichtregierungsorganisationen gewährt werden.","REG_2014_508 - KAPITEL I Nachhaltige Entwicklung der Fischerei - Art. 28 Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern\n\n(1) Zur Förderung des Wissenstransfers zwischen Wissenschaftlern und Fischern kann aus dem EMFF Folgendes unterstützt werden: a) die Einrichtung von Netzwerken, Partnerschaftsabkommen oder Vereinigungen zwischen einer oder mehreren unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Fischern oder einem oder mehreren Zusammenschlüssen von Fischern, an denen sich technische Einrichtungen beteiligen können; b) die Arbeit im Rahmen der unter Buchstabe a genannten Netzwerke, Partnerschaftsabkommen oder Vereinigungen;\n(2) Die in Absatz 1 Buchstabe b genannte Arbeit kann Tätigkeiten der Datenerhebung und -verwaltung, Studien, Pilotprojekte, die Verbreitung von Kenntnissen und Forschungsergebnissen, Seminare und bewährte Verfahren umfassen.\n(3) Die Unterstützung nach Absatz 1 kann Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Fischern, Zusammenschlüssen von Fischern, FLAG und Nichtregierungsorganisationen gewährt werden.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 27","Beratungsdienste","art-27",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 26","Innovation","art-26",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 25","Allgemeine Bedingungen","art-25",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 29","Förderung von Humankapital; der Schaffung von Arbeitsplätzen und des sozialen Dialogs","art-29",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 30","Diversifizierung und neue Einkommensquellen","art-30",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 31","Unterstützung für Unternehmensgründungen junger Fischer","art-31",[],false]