[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_508-art-60-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_508","über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328\u002F2003, (EG) Nr. 861\u002F2006, (EG) Nr. 1198\u002F2006 und (EG) Nr. 791\u002F2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255\u002F2011 des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0508",7039765,"Art. 60","art-60","Auf örtlicher Ebene betriebene Strategien für die lokale Entwicklung","KAPITEL III Nachhaltige Entwicklung von Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebieten","(1) Die auf örtlicher Ebene betriebenen Strategien für die lokale Entwicklung tragen wie folgt zur Verwirklichung der in Artikel 59 genannten Ziele bei: a) Sie bewirken eine optimale Einbindung des Fischerei- und Aquakultursektors in die nachhaltige Entwicklung der Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebiete an den Küsten und im Binnenland; b) sie stellen sicher, dass die örtliche Bevölkerung umfassend von den Möglichkeiten profitiert und die Chancen nutzt, die die Entwicklung des maritimen Bereichs, der Küsten und der Binnengewässer bietet, und unterstützen insbesondere kleine und schrumpfende Fischereihäfen dabei, ihr Meerespotenzial durch den Ausbau einer diversifizierten Infrastruktur voll auszuschöpfen.\n(2) Die Strategie ist auf den festgestellten Bedarf und die Möglichkeiten des einschlägigen Gebiets und auf die Prioritäten der Union gemäß Artikel 6 abzustimmen. Die Strategien können von gezielten Maßnahmen für Fischereien bis hin zu umfassenden Ansätzen zur Diversifizierung der Fischwirtschaftsgebiete reichen. Die Strategien sind mehr als eine reine Zusammenstellung von Vorhaben oder Aufzählung einzelner Sektormaßnahmen.","REG_2014_508 - KAPITEL III Nachhaltige Entwicklung von Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebieten - Abschnitt 2 Auf örtlicher Ebene betriebene Strategien für die lokale Entwicklung und lokale Fischereiaktionsgruppen - Art. 60 Auf örtlicher Ebene betriebene Strategien für die lokale Entwicklung\n\n(1) Die auf örtlicher Ebene betriebenen Strategien für die lokale Entwicklung tragen wie folgt zur Verwirklichung der in Artikel 59 genannten Ziele bei: a) Sie bewirken eine optimale Einbindung des Fischerei- und Aquakultursektors in die nachhaltige Entwicklung der Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebiete an den Küsten und im Binnenland; b) sie stellen sicher, dass die örtliche Bevölkerung umfassend von den Möglichkeiten profitiert und die Chancen nutzt, die die Entwicklung des maritimen Bereichs, der Küsten und der Binnengewässer bietet, und unterstützen insbesondere kleine und schrumpfende Fischereihäfen dabei, ihr Meerespotenzial durch den Ausbau einer diversifizierten Infrastruktur voll auszuschöpfen.\n(2) Die Strategie ist auf den festgestellten Bedarf und die Möglichkeiten des einschlägigen Gebiets und auf die Prioritäten der Union gemäß Artikel 6 abzustimmen. Die Strategien können von gezielten Maßnahmen für Fischereien bis hin zu umfassenden Ansätzen zur Diversifizierung der Fischwirtschaftsgebiete reichen. Die Strategien sind mehr als eine reine Zusammenstellung von Vorhaben oder Aufzählung einzelner Sektormaßnahmen.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Auf örtlicher Ebene betriebene Strategien für die lokale Entwicklung und lokale Fischereiaktionsgruppen",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 59","Spezifische Ziele","art-59",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 58","Anwendungsbereich","art-58",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 57","Versicherung von Aquakulturbeständen","art-57",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 61","Lokale Fischereiaktionsgruppen","art-61",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 62","Unterstützung aus dem EMFF für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung","art-62",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 63","Umsetzung auf örtlicher Ebene betriebener Strategien für die lokale Entwicklung","art-63",[],false]