[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_508-erwgr-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_508","über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328\u002F2003, (EG) Nr. 861\u002F2006, (EG) Nr. 1198\u002F2006 und (EG) Nr. 791\u002F2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255\u002F2011 des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0508",7039608,"ErwGr. 6","erwgr-6",null,"Erwägungsgründe","Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010, mit denen die neue Strategie der Union für Beschäftigung und für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gemäß der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 — Eine Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (im Folgenden „Strategie Europa 2020“) angenommen wurde, sorgen die Union und die Mitgliedstaaten für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und fördern die harmonische Entwicklung in der Union. Die Ressourcen sollten gebündelt werden, um die Ziele und Vorsätze im Rahmen der Strategie Europa 2020 zu erreichen, besonders in Bezug auf Beschäftigung, Klimawandel, Nachhaltigkeit der Energie, Bekämpfung von Armut sowie soziale Inklusion; und um durch eine stärkere Konzentration auf Ergebnisse die Effizienz zu erhöhen. Die Aufnahme der IMP in den EMFF trägt ebenfalls zu den in der Strategie Europa 2020 dargelegten Hauptzielen bei und stimmt mit den im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Union (AEUV) verankerten allgemeinen Zielen des Ausbaus des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts überein.","REG_2014_508 - Erwägungsgründe - ErwGr. 6\n\nIm Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010, mit denen die neue Strategie der Union für Beschäftigung und für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gemäß der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 — Eine Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (im Folgenden „Strategie Europa 2020“) angenommen wurde, sorgen die Union und die Mitgliedstaaten für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und fördern die harmonische Entwicklung in der Union. Die Ressourcen sollten gebündelt werden, um die Ziele und Vorsätze im Rahmen der Strategie Europa 2020 zu erreichen, besonders in Bezug auf Beschäftigung, Klimawandel, Nachhaltigkeit der Energie, Bekämpfung von Armut sowie soziale Inklusion; und um durch eine stärkere Konzentration auf Ergebnisse die Effizienz zu erhöhen. Die Aufnahme der IMP in den EMFF trägt ebenfalls zu den in der Strategie Europa 2020 dargelegten Hauptzielen bei und stimmt mit den im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Union (AEUV) verankerten allgemeinen Zielen des Ausbaus des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts überein.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 3","erwgr-3",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 9","erwgr-9",[],false]