[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_513-erwgr-16-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_513","zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007\u002F125\u002FJI des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0513",10196685,"ErwGr. 16","erwgr-16",null,"Erwägungsgründe","Die finanzielle Unterstützung in diesen Bereichen sollte insbesondere auf Maßnahmen abzielen, die gemeinsame grenzüberschreitende Aktionen, den Informationsaustausch und -zugang, den Austausch bewährter Verfahren, eine vereinfachte und sichere Kommunikation und Koordinierung, die Fortbildung und den Austausch von Bediensteten, Analyse-, Monitoring- und Evaluierungstätigkeiten, umfassende Bedrohungs- und Risikobewertungen im Rahmen der im AEUV geregelten Zuständigkeiten, die Sensibilisierung, die Erprobung und Validierung neuer Technologien, die forensische Forschung, den Erwerb technisch interoperabler Ausrüstungen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den zuständigen Stellen der Union, einschließlich Europol, fördern. Die finanzielle Unterstützung in diesen Bereichen sollte nur der Unterstützung von Maßnahmen dienen, die den auf Unionsebene festgelegten Prioritäten und Initiativen entsprechen, insbesondere denjenigen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt wurden.","REG_2014_513 - Erwägungsgründe - ErwGr. 16\n\nDie finanzielle Unterstützung in diesen Bereichen sollte insbesondere auf Maßnahmen abzielen, die gemeinsame grenzüberschreitende Aktionen, den Informationsaustausch und -zugang, den Austausch bewährter Verfahren, eine vereinfachte und sichere Kommunikation und Koordinierung, die Fortbildung und den Austausch von Bediensteten, Analyse-, Monitoring- und Evaluierungstätigkeiten, umfassende Bedrohungs- und Risikobewertungen im Rahmen der im AEUV geregelten Zuständigkeiten, die Sensibilisierung, die Erprobung und Validierung neuer Technologien, die forensische Forschung, den Erwerb technisch interoperabler Ausrüstungen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den zuständigen Stellen der Union, einschließlich Europol, fördern. Die finanzielle Unterstützung in diesen Bereichen sollte nur der Unterstützung von Maßnahmen dienen, die den auf Unionsebene festgelegten Prioritäten und Initiativen entsprechen, insbesondere denjenigen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt wurden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 13","erwgr-13",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 19","erwgr-19",[],false]