[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_515-erwgr-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_515","zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 574\u002F2007\u002FEG","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0515",7040227,"ErwGr. 22","erwgr-22",null,"Erwägungsgründe","Einheitliche und hochwertige Kontrollen an den Außengrenzen sind für die Stärkung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts unentbehrlich. Im Einklang mit den gemeinsamen Unionsnormen sollten durch das Instrument Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Außengrenzenmanagement unterstützt werden, die gemäß dem Vierstufenmodell der Zugangskontrolle durchgeführt werden, das Maßnahmen in Drittländern, Zusammenarbeit mit Nachbarländern, Grenzkontrollmaßnahmen und Kontrollmaßnahmen innerhalb des Raums des freien Personenverkehrs umfasst, um die illegale Einwanderung und die grenzüberschreitende Kriminalität im Schengen-Raum zu verhindern.","REG_2014_515 - Erwägungsgründe - ErwGr. 22\n\nEinheitliche und hochwertige Kontrollen an den Außengrenzen sind für die Stärkung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts unentbehrlich. Im Einklang mit den gemeinsamen Unionsnormen sollten durch das Instrument Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Außengrenzenmanagement unterstützt werden, die gemäß dem Vierstufenmodell der Zugangskontrolle durchgeführt werden, das Maßnahmen in Drittländern, Zusammenarbeit mit Nachbarländern, Grenzkontrollmaßnahmen und Kontrollmaßnahmen innerhalb des Raums des freien Personenverkehrs umfasst, um die illegale Einwanderung und die grenzüberschreitende Kriminalität im Schengen-Raum zu verhindern.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 19","erwgr-19",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 25","erwgr-25",[],false]