[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_516-art-11-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_516","zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008\u002F381\u002FEG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573\u002F2007\u002FEG und Nr. 575\u002F2007\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007\u002F435\u002FEG des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0516",7040359,"Art. 11","art-11","Maßnahmen zur Begleitung von Rückkehrverfahren","KAPITEL IV RÜCKKEHR","Im Rahmen des spezifischen Ziels gemäß Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c dieser Verordnung, angesichts der Ergebnisse des Politikdialogs gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 514\u002F2014 und im Einklang mit den Zielen der nationalen Programme gemäß Artikel 19 dieser Verordnung werden hinsichtlich der Begleitung von Rückkehrverfahren Maßnahmen aus dem Fonds gefördert, die sich auf eine oder mehrere der folgenden Kategorien von Drittstaatsangehörigen konzentrieren:\na) Drittstaatsangehörige, die noch keinen endgültigen ablehnenden Bescheid auf ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, ihren rechtmäßigen Wohnsitz und\u002Foder internationalen Schutz in einem Mitgliedstaat erhalten haben und die sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden könnten;\nb) Drittstaatsangehörige, denen in einem Mitgliedstaat ein Aufenthaltsrecht, ein rechtmäßiger Wohnsitz oder internationaler Schutz im Sinne der Richtlinie 2011\u002F95\u002FEU oder vorübergehender Schutz im Sinne der Richtlinie 2001\u002F55\u002FEG gewährt wurde und die sich für die freiwillige Rückkehr entschieden haben;\nc) Drittstaatsangehörige, die sich in einem Mitgliedstaat aufhalten und die Voraussetzungen für eine Einreise in einen Mitgliedstaat und\u002Foder einen dortigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen, einschließlich der Drittstaatsangehörigen, für die die Vollstreckung der Abschiebung gemäß Artikel 9 und gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2008\u002F115\u002FEG aufgeschoben worden ist.\nDabei werden aus dem Fonds insbesondere folgende Maßnahmen gefördert, die sich auf die in Unterabsatz 1 genannten Personenkategorien konzentrieren:\na) Einführung, Weiterentwicklung und Verbesserung alternativer Maßnahmen zur Ingewahrsamnahme;\nb) sozialer Beistand, Bereitstellung von Informationen oder Unterstützung bei den administrativen und\u002Foder gerichtlichen Formalitäten und Bereitstellung von Informationen oder Beratung;\nc) Rechtsbeistand und sprachliche Unterstützung;\nd) spezielle Unterstützung von schutzbedürftigen Personen;\ne) Einrichtung und Verbesserung unabhängiger und wirksamer Systeme für das Monitoring von Rückführungen im Sinne von Artikel 8 Absatz 6 der Richtlinie 2008\u002F115\u002FEG;\nf) Schaffung, Erhaltung und Verbesserung der Infrastrukturen für die Unterbringung, Aufnahme und Ingewahrsamnahme sowie der diesbezüglichen Dienste und Bedingungen;\ng) Errichtung von Verwaltungsstrukturen und -systemen einschließlich IT-Instrumenten;\nh) Schulung des Personals zur Gewährleistung reibungsloser und wirksamer Rückkehrverfahren einschließlich deren Handhabung und Durchführung.","REG_2014_516 - KAPITEL IV RÜCKKEHR - Art. 11 Maßnahmen zur Begleitung von Rückkehrverfahren\n\nIm Rahmen des spezifischen Ziels gemäß Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c dieser Verordnung, angesichts der Ergebnisse des Politikdialogs gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 514\u002F2014 und im Einklang mit den Zielen der nationalen Programme gemäß Artikel 19 dieser Verordnung werden hinsichtlich der Begleitung von Rückkehrverfahren Maßnahmen aus dem Fonds gefördert, die sich auf eine oder mehrere der folgenden Kategorien von Drittstaatsangehörigen konzentrieren:\na) Drittstaatsangehörige, die noch keinen endgültigen ablehnenden Bescheid auf ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, ihren rechtmäßigen Wohnsitz und\u002Foder internationalen Schutz in einem Mitgliedstaat erhalten haben und die sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden könnten;\nb) Drittstaatsangehörige, denen in einem Mitgliedstaat ein Aufenthaltsrecht, ein rechtmäßiger Wohnsitz oder internationaler Schutz im Sinne der Richtlinie 2011\u002F95\u002FEU oder vorübergehender Schutz im Sinne der Richtlinie 2001\u002F55\u002FEG gewährt wurde und die sich für die freiwillige Rückkehr entschieden haben;\nc) Drittstaatsangehörige, die sich in einem Mitgliedstaat aufhalten und die Voraussetzungen für eine Einreise in einen Mitgliedstaat und\u002Foder einen dortigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen, einschließlich der Drittstaatsangehörigen, für die die Vollstreckung der Abschiebung gemäß Artikel 9 und gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2008\u002F115\u002FEG aufgeschoben worden ist.\nDabei werden aus dem Fonds insbesondere folgende Maßnahmen gefördert, die sich auf die in Unterabsatz 1 genannten Personenkategorien konzentrieren:\na) Einführung, Weiterentwicklung und Verbesserung alternativer Maßnahmen zur Ingewahrsamnahme;\nb) sozialer Beistand, Bereitstellung von Informationen oder Unterstützung bei den administrativen und\u002Foder gerichtlichen Formalitäten und Bereitstellung von Informationen oder Beratung;\nc) Rechtsbeistand und sprachliche Unterstützung;\nd) spezielle Unterstützung von schutzbedürftigen Personen;\ne) Einrichtung und Verbesserung unabhängiger und wirksamer Systeme für das Monitoring von Rückführungen im Sinne von Artikel 8 Absatz 6 der Richtlinie 2008\u002F115\u002FEG;\nf) Schaffung, Erhaltung und Verbesserung der Infrastrukturen für die Unterbringung, Aufnahme und Ingewahrsamnahme sowie der diesbezüglichen Dienste und Bedingungen;\ng) Errichtung von Verwaltungsstrukturen und -systemen einschließlich IT-Instrumenten;\nh) Schulung des Personals zur Gewährleistung reibungsloser und wirksamer Rückkehrverfahren einschließlich deren Handhabung und Durchführung.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 10","Praktische Zusammenarbeit und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau","art-10",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 9","Integrationsmaßnahmen","art-9",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 8","Maßnahmen zur Einwanderung und Ausreisevorbereitung","art-8",[36,40,43],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 12","Rückkehrmaßnahmen","art-12",{"norm_key":41,"title":25,"slug":42},"Art. 13","art-13",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Art. 14","Gesamtmittel und Durchführung","art-14",[],false]