[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_539-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":45,"is_thin":46},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_539","über die Einfuhr von Reis mit Ursprung in Bangladesch und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3491\u002F90 des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0539",7040765,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Diese Verordnung stützt sich auch auf die Anerkennung des Rechts von kleinen Landwirten und Landarbeitern auf ein angemessenes Einkommen und ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als ein grundlegendes Ziel von Handelspräferenzen, die Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern gewährt werden. Ziel der Union ist es, die gemeinsame Politik und Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, um eine nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern mit dem vorrangigen Ziel zu fördern, die Armut zu beseitigen. In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, dass die wesentlichen internationalen Übereinkommen über Menschen- und Arbeitnehmerrechte, den Umweltschutz und eine verantwortungsvolle Staatsführung ratifiziert und wirksam umgesetzt werden, insbesondere die, die in Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 978\u002F2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) aufgeführt sind, um Fortschritte in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen, wie es in der Sonderregelung für zusätzliche Zollpräferenzen gemäß der genannten Verordnung vorgesehen ist —","REG_2014_539 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nDiese Verordnung stützt sich auch auf die Anerkennung des Rechts von kleinen Landwirten und Landarbeitern auf ein angemessenes Einkommen und ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als ein grundlegendes Ziel von Handelspräferenzen, die Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern gewährt werden. Ziel der Union ist es, die gemeinsame Politik und Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, um eine nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern mit dem vorrangigen Ziel zu fördern, die Armut zu beseitigen. In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, dass die wesentlichen internationalen Übereinkommen über Menschen- und Arbeitnehmerrechte, den Umweltschutz und eine verantwortungsvolle Staatsführung ratifiziert und wirksam umgesetzt werden, insbesondere die, die in Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 978\u002F2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) aufgeführt sind, um Fortschritte in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen, wie es in der Sonderregelung für zusätzliche Zollpräferenzen gemäß der genannten Verordnung vorgesehen ist —",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,37,41],{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"Art. 1","Geltungsbereich","art-1",{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 2","Einfuhrzoll","art-2",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 3","Delegierte Befugnisse","art-3",[],false]