[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_653-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_653","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760\u002F2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und der Etikettierung von Rindfleisch","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0653",7041500,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Angesichts der technischen Fortschritte bei elektronischen Kennzeichnungssystemen haben mehrere Mitgliedstaaten beschlossen, die elektronische Kennzeichnung auf freiwilliger Basis auch bei Rindern einzusetzen. Das dürfte dazu führen, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten und von verschiedenen Akteuren unterschiedliche Systeme entwickelt werden. Die Entwicklung unterschiedlicher Systeme würde eine spätere Harmonisierung der technischen Normen in der Union behindern. Die Interoperabilität der elektronischen Kennzeichnungssysteme der Mitgliedstaaten sollte sichergestellt werden, wie auch ihre Konsistenz mit den einschlägigen ISO-Normen oder sonstigen internationalen technischen Normen entsprechen, die von anerkannten internationalen Normungsorganisationen aufgestellt wurden, wobei davon ausgegangen wird, dass mit diesen internationalen Normen zumindest ein höheres Leistungsniveau als das der ISO-Normen garantiert werden kann.","REG_2014_653 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nAngesichts der technischen Fortschritte bei elektronischen Kennzeichnungssystemen haben mehrere Mitgliedstaaten beschlossen, die elektronische Kennzeichnung auf freiwilliger Basis auch bei Rindern einzusetzen. Das dürfte dazu führen, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten und von verschiedenen Akteuren unterschiedliche Systeme entwickelt werden. Die Entwicklung unterschiedlicher Systeme würde eine spätere Harmonisierung der technischen Normen in der Union behindern. Die Interoperabilität der elektronischen Kennzeichnungssysteme der Mitgliedstaaten sollte sichergestellt werden, wie auch ihre Konsistenz mit den einschlägigen ISO-Normen oder sonstigen internationalen technischen Normen entsprechen, die von anerkannten internationalen Normungsorganisationen aufgestellt wurden, wobei davon ausgegangen wird, dass mit diesen internationalen Normen zumindest ein höheres Leistungsniveau als das der ISO-Normen garantiert werden kann.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]