[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_654-art-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_654","über die Ausübung der Rechte der Union in Bezug auf die Anwendung und die Durchsetzung internationaler Handelsregeln und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3286\u002F94 des Rates zur Festlegung der Verfahren der Gemeinschaft im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur Ausübung der Rechte der Gemeinschaft nach internationalen Handelsregeln, insbesondere den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0654",7041570,"Art. 3","art-3","Anwendungsbereich",null,"Diese Verordnung findet Anwendung\na) nach einer Entscheidung über Handelsstreitigkeiten im Rahmen der WTO-Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten („WTO-Streitbeilegungsvereinbarung“), wenn der Union die Genehmigung erteilt wurde, Zugeständnisse oder sonstige Verpflichtungen aus den unter die WTO-Streitbeilegungsvereinbarung fallenden multilateralen und plurilateralen Übereinkommen auszusetzen;\nb) nach einer Entscheidung über Handelsstreitigkeiten im Rahmen anderer internationaler Handelsübereinkünfte, einschließlich regionaler oder bilateraler Übereinkünfte, wenn die Union befugt ist, Zugeständnisse oder sonstige Verpflichtungen aus diesen Übereinkünften auszusetzen;\nc) zur Wiederherstellung des Gleichgewichts von Zugeständnissen oder sonstigen Verpflichtungen, zu der nach Artikel 8 des WTO-Übereinkommens über Schutzmaßnahmen oder nach Schutzklauseln in anderen internationalen Handelsübereinkünften, einschließlich regionaler oder bilateraler Übereinkünfte, die Anwendung einer Schutzmaßnahme durch ein Drittland berechtigen kann;\nd) bei Änderungen von Zugeständnissen durch ein WTO-Mitglied nach Artikel XXVIII GATT 1994, sofern keine ausgleichenden Regelungen vereinbart wurden.","REG_2014_654 - Art. 3 Anwendungsbereich\n\nDiese Verordnung findet Anwendung\na) nach einer Entscheidung über Handelsstreitigkeiten im Rahmen der WTO-Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten („WTO-Streitbeilegungsvereinbarung“), wenn der Union die Genehmigung erteilt wurde, Zugeständnisse oder sonstige Verpflichtungen aus den unter die WTO-Streitbeilegungsvereinbarung fallenden multilateralen und plurilateralen Übereinkommen auszusetzen;\nb) nach einer Entscheidung über Handelsstreitigkeiten im Rahmen anderer internationaler Handelsübereinkünfte, einschließlich regionaler oder bilateraler Übereinkünfte, wenn die Union befugt ist, Zugeständnisse oder sonstige Verpflichtungen aus diesen Übereinkünften auszusetzen;\nc) zur Wiederherstellung des Gleichgewichts von Zugeständnissen oder sonstigen Verpflichtungen, zu der nach Artikel 8 des WTO-Übereinkommens über Schutzmaßnahmen oder nach Schutzklauseln in anderen internationalen Handelsübereinkünften, einschließlich regionaler oder bilateraler Übereinkünfte, die Anwendung einer Schutzmaßnahme durch ein Drittland berechtigen kann;\nd) bei Änderungen von Zugeständnissen durch ein WTO-Mitglied nach Artikel XXVIII GATT 1994, sofern keine ausgleichenden Regelungen vereinbart wurden.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 2","Begriffsbestimmungen","art-2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 1","Gegenstand","art-1",{"norm_key":32,"title":18,"slug":33},"ErwGr. 17","erwgr-17",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"Art. 4","Ausübung der Rechte der Union","art-4",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Art. 5","Handelspolitische Maßnahmen","art-5",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Art. 6","Ursprungsregeln","art-6",[],false]