[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_661-erwgr-17-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_661","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012\u002F2002 des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0661",7041815,"ErwGr. 17","erwgr-17",null,"Erwägungsgründe","Es ist wichtig, zu gewährleisten, dass förderfähige Staaten die erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um Naturkatastrophen zu verhindern und ihre Auswirkungen abzumildern, unter anderem durch die umfassende Umsetzung der relevanten Rechtsvorschriften der Union zu Katastrophenprävention und -management und den Einsatz der zur Verfügung stehenden Finanzmittel der Union für entsprechende Investitionen. Es sollten daher Bestimmungen festgelegt werden, die es ermöglichen, dass die durch ein endgültiges Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union festgestellte mangelnde Umsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften der Union zu Katastrophenprävention und -management durch einen Mitgliedstaat, der bereits in der Vergangenheit wegen einer Naturkatastrophe einen Finanzbeitrag aus dem Fonds erhalten hat, zu einer Ablehnung des Antrags bzw. Kürzung des Finanzbeitrags führt, falls in Bezug auf eine Naturkatastrophe derselben Art nochmals ein Antrag gestellt wird.","REG_2014_661 - Erwägungsgründe - ErwGr. 17\n\nEs ist wichtig, zu gewährleisten, dass förderfähige Staaten die erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um Naturkatastrophen zu verhindern und ihre Auswirkungen abzumildern, unter anderem durch die umfassende Umsetzung der relevanten Rechtsvorschriften der Union zu Katastrophenprävention und -management und den Einsatz der zur Verfügung stehenden Finanzmittel der Union für entsprechende Investitionen. Es sollten daher Bestimmungen festgelegt werden, die es ermöglichen, dass die durch ein endgültiges Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union festgestellte mangelnde Umsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften der Union zu Katastrophenprävention und -management durch einen Mitgliedstaat, der bereits in der Vergangenheit wegen einer Naturkatastrophe einen Finanzbeitrag aus dem Fonds erhalten hat, zu einer Ablehnung des Antrags bzw. Kürzung des Finanzbeitrags führt, falls in Bezug auf eine Naturkatastrophe derselben Art nochmals ein Antrag gestellt wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 14","erwgr-14",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 20","erwgr-20",[],false]