[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_686-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_686","zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 983\u002F2009 und (EU) Nr. 384\u002F2010 hinsichtlich der Bedingungen für die Verwendung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben im Zusammenhang mit der den LDL-Cholesterinspiegel im Blut senkenden Wirkung von Pflanzensterolen und Pflanzenstanolen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0686",7041900,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Gemäß den Bedingungen für die Verwendung der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben über Pflanzensterole, Pflanzenstanolester und Pflanzensterole\u002FPflanzenstanolester, die in den Verordnungen (EG) Nr. 983\u002F2009 und (EU) Nr. 384\u002F2010 festgelegt sind, dürfen Angaben zum Ausmaß der cholesterinsenkenden Wirkung der genannten Stoffe nur bei bestimmten Lebensmittelkategorien verwendet werden. Gemäß den genannten Bedingungen ist der Verbraucher bei Angabe des Ausmaßes der cholesterinsenkenden Wirkung darüber zu unterrichten, dass Pflanzensterole und\u002Foder Pflanzenstanolester bei einer täglichen Aufnahme von 1,5-2,4 g den LDL-Cholesterinspiegel im Blut innerhalb von zwei bis drei Wochen um 7 bis 10 % senken. Da sich neuen Nachweisen zufolge eine zusätzliche Wirkung erzielen lässt, wenn die genannten Stoffe in höherer Menge, d. h. bis zu 3 g täglich, eingenommen werden, müssen diese Verwendungsbedingungen bezüglich der Unterrichtung der Verbraucher über das Ausmaß der Wirkung und die erforderliche tägliche Aufnahmemenge unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Stellungnahmen der Behörde abgeändert werden.","REG_2014_686 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nGemäß den Bedingungen für die Verwendung der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben über Pflanzensterole, Pflanzenstanolester und Pflanzensterole\u002FPflanzenstanolester, die in den Verordnungen (EG) Nr. 983\u002F2009 und (EU) Nr. 384\u002F2010 festgelegt sind, dürfen Angaben zum Ausmaß der cholesterinsenkenden Wirkung der genannten Stoffe nur bei bestimmten Lebensmittelkategorien verwendet werden. Gemäß den genannten Bedingungen ist der Verbraucher bei Angabe des Ausmaßes der cholesterinsenkenden Wirkung darüber zu unterrichten, dass Pflanzensterole und\u002Foder Pflanzenstanolester bei einer täglichen Aufnahme von 1,5-2,4 g den LDL-Cholesterinspiegel im Blut innerhalb von zwei bis drei Wochen um 7 bis 10 % senken. Da sich neuen Nachweisen zufolge eine zusätzliche Wirkung erzielen lässt, wenn die genannten Stoffe in höherer Menge, d. h. bis zu 3 g täglich, eingenommen werden, müssen diese Verwendungsbedingungen bezüglich der Unterrichtung der Verbraucher über das Ausmaß der Wirkung und die erforderliche tägliche Aufnahmemenge unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Stellungnahmen der Behörde abgeändert werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]