[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_737-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_737","zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396\u002F2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 2-Phenylphenol, Chlormequat, Cyflufenamid, Cyfluthrin, Dicamba, Fluopicolid, Flutriafol, Fosetyl, Indoxacarb, Isoprothiolan, Mandipropamid, Metaldehyd, Metconazol, Phosmet, Picloram, Propyzamid, Pyriproxyfen, Saflufenacil, Spinosad und Trifloxystrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0737",7042166,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Solche Anträge wurden auch in Bezug auf Fluopicolid auf Wurzel- und Knollengemüse und für Flutriafol auf Kernobst, Kirschen, Pfirsichen und Pflaumen gestellt. In beiden Fällen machen die Antragsteller geltend, dass die zulässige Anwendung der Stoffe bei diesen Kulturen in den Vereinigten Staaten von Amerika zu Rückständen führt, die die in der Verordnung (EG) Nr. 396\u002F2005 festgelegten RHG übersteigen, und dass die RHG erhöht werden müssten, um Handelshemmnisse bei der Einfuhr dieser Kulturen zu vermeiden. Bezüglich Pyriproxyfen wurde ein solcher Antrag für Steinobst und Tee gestellt. Der Antragsteller macht geltend, dass die zulässige Anwendung dieses Stoffes in den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan bei solchen Kulturen zu Rückständen führt, die die in der Verordnung (EG) Nr. 396\u002F2005 festgelegten RHG übersteigen, und dass die RHG erhöht werden müssten, um Handelshemmnisse bei der Einfuhr dieser Kulturen zu vermeiden.","REG_2014_737 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nSolche Anträge wurden auch in Bezug auf Fluopicolid auf Wurzel- und Knollengemüse und für Flutriafol auf Kernobst, Kirschen, Pfirsichen und Pflaumen gestellt. In beiden Fällen machen die Antragsteller geltend, dass die zulässige Anwendung der Stoffe bei diesen Kulturen in den Vereinigten Staaten von Amerika zu Rückständen führt, die die in der Verordnung (EG) Nr. 396\u002F2005 festgelegten RHG übersteigen, und dass die RHG erhöht werden müssten, um Handelshemmnisse bei der Einfuhr dieser Kulturen zu vermeiden. Bezüglich Pyriproxyfen wurde ein solcher Antrag für Steinobst und Tee gestellt. Der Antragsteller macht geltend, dass die zulässige Anwendung dieses Stoffes in den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan bei solchen Kulturen zu Rückständen führt, die die in der Verordnung (EG) Nr. 396\u002F2005 festgelegten RHG übersteigen, und dass die RHG erhöht werden müssten, um Handelshemmnisse bei der Einfuhr dieser Kulturen zu vermeiden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]