[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_772-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_772","zur Festlegung der Regeln für die Intensität der öffentlichen Beihilfen für die gesamten förderfähigen Ausgaben bei bestimmten Vorhaben im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0772",7042346,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Es ist daher notwendig, dafür Sorge zu tragen, dass die Anhäufung zusätzlicher Prozentpunkte der Beihilfeintensität im Falle der Einhaltung mehrerer Bedingungen gemäß Anhang I in Bezug auf ein Vorhaben die Ziele der GFP nicht beeinträchtigt und nicht zu einer Überkompensation oder einer übermäßigen Verzerrung der Wettbewerbsregeln im Fischerei- und Aquakultursektor führt.","REG_2014_772 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nEs ist daher notwendig, dafür Sorge zu tragen, dass die Anhäufung zusätzlicher Prozentpunkte der Beihilfeintensität im Falle der Einhaltung mehrerer Bedingungen gemäß Anhang I in Bezug auf ein Vorhaben die Ziele der GFP nicht beeinträchtigt und nicht zu einer Überkompensation oder einer übermäßigen Verzerrung der Wettbewerbsregeln im Fischerei- und Aquakultursektor führt.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]