[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_788-art-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_788","mit Bestimmungen für die Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern und den Entzug der Anerkennung von Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen gemäß den Artikeln 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 391\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-14","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0788",7042378,"Art. 5","art-5","Bewertung der Schwere des Verstoßes","KAPITEL II GELDBUSSEN UND ZWANGSGELDER","Bei der Bewertung der Schwere jedes Verstoßes berücksichtigt die Kommission alle relevanten erschwerenden und mildernden Umstände, insbesondere:\na) ob die Organisation fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat;\nb) die Zahl der Handlungen oder Unterlassungen der anerkannten Organisation, die zu dem Verstoß führen;\nc) ob der Verstoß einzelne Vertretungen, geografische Gebiete oder die gesamte Organisation betrifft;\nd) die Wiederholung der Handlungen oder Unterlassungen der anerkannten Organisation, die zu dem Verstoß führen;\ne) die Dauer des Verstoßes;\nf) eine falsche Darstellung des tatsächlichen Zustands von Schiffen in den von der anerkannten Organisation ausgestellten Konformitätszeugnissen und -dokumenten oder die Einbeziehung unrichtiger oder irreführender Auskünfte;\ng) frühere gegen dieselbe anerkannte Organisation verhängte Sanktionen einschließlich Geldbußen;\nh) ob der Verstoß sich aus einer Vereinbarung zwischen anerkannten Organisationen oder einer abgestimmten Verhaltensweise ergibt, die einen Verstoß gegen die Kriterien und Pflichten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 391\u002F2009 bezwecken oder bewirken;\ni) den Grad an Sorgfalt und Mitarbeit der anerkannten Organisation bei der Aufdeckung des einschlägigen Handlungen oder Unterlassungen sowie bei der Bestimmung der Verstöße durch die Kommission.","REG_2014_788 - KAPITEL II GELDBUSSEN UND ZWANGSGELDER - Art. 5 Bewertung der Schwere des Verstoßes\n\nBei der Bewertung der Schwere jedes Verstoßes berücksichtigt die Kommission alle relevanten erschwerenden und mildernden Umstände, insbesondere:\na) ob die Organisation fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat;\nb) die Zahl der Handlungen oder Unterlassungen der anerkannten Organisation, die zu dem Verstoß führen;\nc) ob der Verstoß einzelne Vertretungen, geografische Gebiete oder die gesamte Organisation betrifft;\nd) die Wiederholung der Handlungen oder Unterlassungen der anerkannten Organisation, die zu dem Verstoß führen;\ne) die Dauer des Verstoßes;\nf) eine falsche Darstellung des tatsächlichen Zustands von Schiffen in den von der anerkannten Organisation ausgestellten Konformitätszeugnissen und -dokumenten oder die Einbeziehung unrichtiger oder irreführender Auskünfte;\ng) frühere gegen dieselbe anerkannte Organisation verhängte Sanktionen einschließlich Geldbußen;\nh) ob der Verstoß sich aus einer Vereinbarung zwischen anerkannten Organisationen oder einer abgestimmten Verhaltensweise ergibt, die einen Verstoß gegen die Kriterien und Pflichten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 391\u002F2009 bezwecken oder bewirken;\ni) den Grad an Sorgfalt und Mitarbeit der anerkannten Organisation bei der Aufdeckung des einschlägigen Handlungen oder Unterlassungen sowie bei der Bestimmung der Verstöße durch die Kommission.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 4","Berechnung der Geldbußen","art-4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 3","Feststellung von Verstößen","art-3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 2","Begriffsbestimmungen","art-2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 6","Bewertung der Auswirkungen des Verstoßes","art-6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 7","Zwangsgelder","art-7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 8","Bestimmung des Gesamthöchstbetrags der Geldbußen und Zwangsgelder","art-8",[],false]