[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_806-erwgr-27-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_806","zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093\u002F2010","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0806",7042428,"ErwGr. 27","erwgr-27",null,"Erwägungsgründe","Die Erstellung eines Gruppenabwicklungskonzepts sollte eine koordinierte Abwicklung erleichtern, die mit höherer Wahrscheinlichkeit für alle Unternehmen der Gruppe zu einem bestmöglichen Ergebnis führt. Der Ausschuss oder, soweit relevant, die nationalen Abwicklungsbehörden sollten befugt sein, das Instrument des Brückeninstituts auf Gruppenebene anzuwenden (was gegebenenfalls auch Vereinbarungen über die Lastenverteilung umfassen kann), um eine Gruppe als Ganzes zu stabilisieren. So könnten Eigentumstitel an Tochterunternehmen unter angemessenen Marktbedingungen entweder als Paket oder einzeln auf das Brückeninstitut übertragen werden, um sie weiter zu veräußern. Darüber hinaus sollten dem Ausschuss oder gegebenenfalls der nationalen Abwicklungsbehörde die Befugnis übertragen werden, das Bail-in-Instrument auf der Ebene des Mutterinstituts anzuwenden.","REG_2014_806 - Erwägungsgründe - ErwGr. 27\n\nDie Erstellung eines Gruppenabwicklungskonzepts sollte eine koordinierte Abwicklung erleichtern, die mit höherer Wahrscheinlichkeit für alle Unternehmen der Gruppe zu einem bestmöglichen Ergebnis führt. Der Ausschuss oder, soweit relevant, die nationalen Abwicklungsbehörden sollten befugt sein, das Instrument des Brückeninstituts auf Gruppenebene anzuwenden (was gegebenenfalls auch Vereinbarungen über die Lastenverteilung umfassen kann), um eine Gruppe als Ganzes zu stabilisieren. So könnten Eigentumstitel an Tochterunternehmen unter angemessenen Marktbedingungen entweder als Paket oder einzeln auf das Brückeninstitut übertragen werden, um sie weiter zu veräußern. Darüber hinaus sollten dem Ausschuss oder gegebenenfalls der nationalen Abwicklungsbehörde die Befugnis übertragen werden, das Bail-in-Instrument auf der Ebene des Mutterinstituts anzuwenden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 24","erwgr-24",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 30","erwgr-30",[],false]