[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_811-erwgr-1-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":33,"is_thin":34},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_811","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269\u002F2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0811",7042650,"ErwGr. 1","erwgr-1",null,"Erwägungsgründe","Die Verordnung (EU) Nr. 269\u002F2014 des Rates (2) dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014\u002F145\u002FGASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von natürlichen Personen vor, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder aber die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich sind, solche Handlungen oder politischen Maßnahmen aktivaktiv unterstützen oder umsetzen oder die Arbeit von internationalen Organisationen in der Ukraine behindern, und mit diesen Personen in Verbindung stehende natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen, von juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedrohen, materiell oder finanziell unterstützen; oder von juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen auf der Krim oder in Sewastopol, deren Inhaberschaft entgegen ukrainischem Recht übertragen wurde oder von juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die von einer solchen Übertragung profitiert haben.","REG_2014_811 - Erwägungsgründe - ErwGr. 1\n\nDie Verordnung (EU) Nr. 269\u002F2014 des Rates (2) dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014\u002F145\u002FGASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von natürlichen Personen vor, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder aber die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich sind, solche Handlungen oder politischen Maßnahmen aktivaktiv unterstützen oder umsetzen oder die Arbeit von internationalen Organisationen in der Ukraine behindern, und mit diesen Personen in Verbindung stehende natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen, von juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedrohen, materiell oder finanziell unterstützen; oder von juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen auf der Krim oder in Sewastopol, deren Inhaberschaft entgegen ukrainischem Recht übertragen wurde oder von juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die von einer solchen Übertragung profitiert haben.",{},[],[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",[],false]