[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_833-art-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":31,"citing_decisions":41,"is_thin":42},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_833","über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-14","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0833",7042725,"Art. 2","art-2",null,"(1) Es ist verboten, Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen, wenn diese Güter ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein könnten. Handelt es sich bei dem Endnutzer um die russischen Streitkräfte, so gelten alle von diesen beschafften Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck als für militärische Zwecke bestimmt.\n(2) Bei der Entscheidung über Anträge auf Genehmigungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 428\u002F2009 des Rates erteilen die zuständigen Behörden keine Genehmigung für Ausfuhren an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland, wenn sie hinreichende Gründe zu der Annahme haben, dass der Endnutzer Angehöriger der Streitkräfte sein könnte oder dass die Güter eine militärische Endverwendung haben könnten. Die zuständigen Behörden können jedoch eine Genehmigung erteilen, wenn durch die Ausfuhr eine Verpflichtung aus einem Vertrag oder einer Vereinbarung erfüllt wird, der bzw. die vor dem 1. August 2014 geschlossen wurde. Die Ausführer übermitteln den zuständigen Behörden alle erforderlichen Angaben zu ihrem Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung.","REG_2014_833 - Art. 2\n\n(1) Es ist verboten, Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen, wenn diese Güter ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein könnten. Handelt es sich bei dem Endnutzer um die russischen Streitkräfte, so gelten alle von diesen beschafften Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck als für militärische Zwecke bestimmt.\n(2) Bei der Entscheidung über Anträge auf Genehmigungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 428\u002F2009 des Rates erteilen die zuständigen Behörden keine Genehmigung für Ausfuhren an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland, wenn sie hinreichende Gründe zu der Annahme haben, dass der Endnutzer Angehöriger der Streitkräfte sein könnte oder dass die Güter eine militärische Endverwendung haben könnten. Die zuständigen Behörden können jedoch eine Genehmigung erteilen, wenn durch die Ausfuhr eine Verpflichtung aus einem Vertrag oder einer Vereinbarung erfüllt wird, der bzw. die vor dem 1. August 2014 geschlossen wurde. Die Ausführer übermitteln den zuständigen Behörden alle erforderlichen Angaben zu ihrem Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung.",{},[22,25,28],{"norm_key":23,"title":17,"slug":24},"Art. 1","art-1",{"norm_key":26,"title":17,"slug":27},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":29,"title":17,"slug":30},"ErwGr. 6","erwgr-6",[32,35,38],{"norm_key":33,"title":17,"slug":34},"Art. 3","art-3",{"norm_key":36,"title":17,"slug":37},"Art. 4","art-4",{"norm_key":39,"title":17,"slug":40},"Art. 5","art-5",[],false]