[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2015_1017-erwgr-11-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2015_1017","über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291\u002F2013 und (EU) Nr. 1316\u002F2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-14","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015R1017",7043607,"ErwGr. 11","erwgr-11",null,"Erwägungsgründe","Der EFSI sollte Teil einer umfassenden Strategie sein, mit der der Unsicherheit bei öffentlichen und privaten Investitionen entgegengewirkt werden soll und die Investitionslücken in der Union verringert werden sollen. Die Strategie hat drei Komponenten: Mobilisierung von Finanzmitteln für Investitionen, Lenkung der Investitionen in die Realwirtschaft und Verbesserung des Investitionsumfelds in der Union. Die Strategie sollte die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Erholung begünstigen und das Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der gesamten Union ergänzen. Der EFSI sollte als Ergänzung aller sonstigen Maßnahmen, die zur Verringerung der Investitionslücken in der Union notwendig sind, und — in seiner Funktion als Garantiefonds — als Mittel zur Stimulierung neuer Investitionen betrachtet werden.","REG_2015_1017 - Erwägungsgründe - ErwGr. 11\n\nDer EFSI sollte Teil einer umfassenden Strategie sein, mit der der Unsicherheit bei öffentlichen und privaten Investitionen entgegengewirkt werden soll und die Investitionslücken in der Union verringert werden sollen. Die Strategie hat drei Komponenten: Mobilisierung von Finanzmitteln für Investitionen, Lenkung der Investitionen in die Realwirtschaft und Verbesserung des Investitionsumfelds in der Union. Die Strategie sollte die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Erholung begünstigen und das Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der gesamten Union ergänzen. Der EFSI sollte als Ergänzung aller sonstigen Maßnahmen, die zur Verringerung der Investitionslücken in der Union notwendig sind, und — in seiner Funktion als Garantiefonds — als Mittel zur Stimulierung neuer Investitionen betrachtet werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 8","erwgr-8",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 14","erwgr-14",[],false]