[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2015_104-erwgr-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2015_104","zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Unionsschiffe in bestimmten Nicht-Unionsgewässern (2015) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 43\u002F2014 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 779\u002F2014","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015R0104",10149964,"ErwGr. 7","erwgr-7",null,"Erwägungsgründe","In den letzten Jahren wurde die TAC für Sardellen im Golf von Biskaya in einer gesonderten Verordnung über Fangmöglichkeiten für den Zeitraum vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres festgesetzt. 2014 kam der STECF zu dem Ergebnis, dass durch die Umstellung des Bewirtschaftungszeitraums auf Kalenderjahre (Januar bis Dezember) die Risiken für die Bestandserhaltung beträchtlich verringert werden. Im Anschluss an Konsultationen mit Spanien, Frankreich und dem Beirat für die Südwestlichen Gewässer wurden die vom STECF vorgeschlagenen Änderungen positiv bewertet. Daher ist es angezeigt, die Verordnung (EU) Nr. 779\u002F2014 des Rates (2) aufzuheben und in die vorliegende Verordnung eine neue TAC für Sardellen im Golf von Biskaya für das Jahr 2015 aufzunehmen.","REG_2015_104 - Erwägungsgründe - ErwGr. 7\n\nIn den letzten Jahren wurde die TAC für Sardellen im Golf von Biskaya in einer gesonderten Verordnung über Fangmöglichkeiten für den Zeitraum vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres festgesetzt. 2014 kam der STECF zu dem Ergebnis, dass durch die Umstellung des Bewirtschaftungszeitraums auf Kalenderjahre (Januar bis Dezember) die Risiken für die Bestandserhaltung beträchtlich verringert werden. Im Anschluss an Konsultationen mit Spanien, Frankreich und dem Beirat für die Südwestlichen Gewässer wurden die vom STECF vorgeschlagenen Änderungen positiv bewertet. Daher ist es angezeigt, die Verordnung (EU) Nr. 779\u002F2014 des Rates (2) aufzuheben und in die vorliegende Verordnung eine neue TAC für Sardellen im Golf von Biskaya für das Jahr 2015 aufzunehmen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 4","erwgr-4",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 10","erwgr-10",[],false]