[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2015_2282-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2015_2282","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794\u002F2004 hinsichtlich der Anmeldeformulare und Anmeldebögen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015R2282",10203399,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Darüber hinaus sollten Beihilfemaßnahmen die Transparenzkriterien der Transparenzmitteilung (3) erfüllen, die eine bessere Einhaltung der Vorschriften fördern, Unsicherheiten verringern und die Unternehmen in die Lage versetzen sollen, selbst zu prüfen, ob Beihilfen zugunsten von Wettbewerbern rechtmäßig sind. Mehr Transparenz erleichtert zudem den nationalen und regionalen Behörden die Durchsetzung der Vorschriften, da das Wissen um die auf den verschiedenen Ebenen gewährten Beihilfen zunimmt und sich somit auch Monitoring und Follow-up auf nationaler und lokaler Ebene verbessern. Zu diesem Zweck sollten die anmeldenden Mitgliedstaaten einschlägige Angaben zur Veröffentlichung von Informationen über die Beihilfemaßnahmen übermitteln.","REG_2015_2282 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nDarüber hinaus sollten Beihilfemaßnahmen die Transparenzkriterien der Transparenzmitteilung (3) erfüllen, die eine bessere Einhaltung der Vorschriften fördern, Unsicherheiten verringern und die Unternehmen in die Lage versetzen sollen, selbst zu prüfen, ob Beihilfen zugunsten von Wettbewerbern rechtmäßig sind. Mehr Transparenz erleichtert zudem den nationalen und regionalen Behörden die Durchsetzung der Vorschriften, da das Wissen um die auf den verschiedenen Ebenen gewährten Beihilfen zunimmt und sich somit auch Monitoring und Follow-up auf nationaler und lokaler Ebene verbessern. Zu diesem Zweck sollten die anmeldenden Mitgliedstaaten einschlägige Angaben zur Veröffentlichung von Informationen über die Beihilfemaßnahmen übermitteln.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"Art. 1","art-1",[],false]