[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2015_2338-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2015_2338","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965\u002F2012 hinsichtlich der Vorschriften für Flugschreiber, Unterwasserortungseinrichtungen und Flugwegverfolgungssysteme","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015R2338",7046540,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Mit dem Ziel, die Gesamtleistung von Flugschreibern zu verbessern und die Bergung eines Luftfahrzeugs und seiner Flugschreiber nach einem Unfall über Wasser zu erleichtern, hat die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bezüglich der derzeitigen Anforderungen vorgelegt. Diese Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit umfassen die Abschaffung veralteter Technologien wie Magnetband- und Magnetdrahtaufzeichnung, die Verlängerung der Mindestaufzeichnungsdauer von CVR-Anlagen, die Verlängerung der Sendedauer der Unterwasserortungseinrichtung des Flugschreibers sowie die Mitführung einer Unterwasserortungseinrichtung mit sehr großer Ortungsreichweite für Flugzeuge auf Langstreckenflügen über Wasser. Die Verordnung (EU) Nr. 965\u002F2012 sollte daher geändert werden, um diese Sicherheitsverbesserungen aufzugreifen.","REG_2015_2338 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nMit dem Ziel, die Gesamtleistung von Flugschreibern zu verbessern und die Bergung eines Luftfahrzeugs und seiner Flugschreiber nach einem Unfall über Wasser zu erleichtern, hat die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bezüglich der derzeitigen Anforderungen vorgelegt. Diese Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit umfassen die Abschaffung veralteter Technologien wie Magnetband- und Magnetdrahtaufzeichnung, die Verlängerung der Mindestaufzeichnungsdauer von CVR-Anlagen, die Verlängerung der Sendedauer der Unterwasserortungseinrichtung des Flugschreibers sowie die Mitführung einer Unterwasserortungseinrichtung mit sehr großer Ortungsreichweite für Flugzeuge auf Langstreckenflügen über Wasser. Die Verordnung (EU) Nr. 965\u002F2012 sollte daher geändert werden, um diese Sicherheitsverbesserungen aufzugreifen.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]