[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2015_2365-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2015_2365","über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648\u002F2012","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015R2365",10199382,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Im Rahmen ihrer Arbeiten zur Eindämmung des Schattenbankwesens haben der Rat für Finanzstabilität (FSB) und der mit der Verordnung (EU) Nr. 1092\u002F2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) eingerichtete Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) ermittelt, welche Risiken von Wertpapierfinanzierungsgeschäften ausgehen. Durch Wertpapierfinanzierungsgeschäfte können Hebeleffekte, Prozyklizität und wechselseitige Verflechtungen auf den Finanzmärkten anwachsen. Insbesondere die mangelnde Transparenz bei der Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften hat dazu geführt, dass Regelungs- und Aufsichtsbehörden ebenso wie Anleger die einschlägigen bankähnlichen Risiken und das Ausmaß der wechselseitigen Verflechtungen im Finanzsystem vor und während der Finanzkrise nicht richtig einschätzen und verfolgen konnten. Vor diesem Hintergrund hat der FSB am 29. August 2013 ein Rahmenwerk über die „Stärkung der Aufsicht und der Überwachung des Schattenbankenwesens“ (im Folgenden „FSB-Rahmenwerk“) angenommen, um die mit dem Schattenbankwesen verbundenen Risiken bei Wertpapierleihe und Pensionsgeschäften anzugehen; dieser Rahmen wurde im September 2013 von den Staats- und Regierungschefs der G20 gebilligt.","REG_2015_2365 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nIm Rahmen ihrer Arbeiten zur Eindämmung des Schattenbankwesens haben der Rat für Finanzstabilität (FSB) und der mit der Verordnung (EU) Nr. 1092\u002F2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) eingerichtete Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) ermittelt, welche Risiken von Wertpapierfinanzierungsgeschäften ausgehen. Durch Wertpapierfinanzierungsgeschäfte können Hebeleffekte, Prozyklizität und wechselseitige Verflechtungen auf den Finanzmärkten anwachsen. Insbesondere die mangelnde Transparenz bei der Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften hat dazu geführt, dass Regelungs- und Aufsichtsbehörden ebenso wie Anleger die einschlägigen bankähnlichen Risiken und das Ausmaß der wechselseitigen Verflechtungen im Finanzsystem vor und während der Finanzkrise nicht richtig einschätzen und verfolgen konnten. Vor diesem Hintergrund hat der FSB am 29. August 2013 ein Rahmenwerk über die „Stärkung der Aufsicht und der Überwachung des Schattenbankenwesens“ (im Folgenden „FSB-Rahmenwerk“) angenommen, um die mit dem Schattenbankwesen verbundenen Risiken bei Wertpapierleihe und Pensionsgeschäften anzugehen; dieser Rahmen wurde im September 2013 von den Staats- und Regierungschefs der G20 gebilligt.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]