[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2015_359-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2015_359","zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338\u002F2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Statistiken über die Kosten der Gesundheitsversorgung und ihre Finanzierung","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015R0359",10203806,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338\u002F2008 wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bei der die Vorteile einer Verfügbarkeit von Daten über die Kosten der Gesundheitsversorgung und ihre Finanzierung im Verhältnis zu den Kosten der Datenerhebung, die die Mitgliedstaaten seit 2005 auf freiwilliger Basis nach den Grundsätzen des Systems der Gesundheitskonten durchführen, und dem Aufwand für die Mitgliedstaaten abgewogen wurden. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1338\u002F2008 hat die Kommission in den Jahren 2013 und 2014 Pilotstudien in die Wege geleitet, die von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis durchgeführt wurden. Die Kommission hat den Bedarf der Nutzer auf verschiedenen Sitzungen mit den Mitgliedstaaten erörtert. Die Verfügbarkeit EU-weiter Daten ist wahrscheinlich von großem Nutzen für die Entscheidungsfindung in den Bereichen Gesundheit und Sozialpolitik.","REG_2015_359 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nGemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338\u002F2008 wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bei der die Vorteile einer Verfügbarkeit von Daten über die Kosten der Gesundheitsversorgung und ihre Finanzierung im Verhältnis zu den Kosten der Datenerhebung, die die Mitgliedstaaten seit 2005 auf freiwilliger Basis nach den Grundsätzen des Systems der Gesundheitskonten durchführen, und dem Aufwand für die Mitgliedstaaten abgewogen wurden. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1338\u002F2008 hat die Kommission in den Jahren 2013 und 2014 Pilotstudien in die Wege geleitet, die von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis durchgeführt wurden. Die Kommission hat den Bedarf der Nutzer auf verschiedenen Sitzungen mit den Mitgliedstaaten erörtert. Die Verfügbarkeit EU-weiter Daten ist wahrscheinlich von großem Nutzen für die Entscheidungsfindung in den Bereichen Gesundheit und Sozialpolitik.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"Art. 1","art-1",[],false]