[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2015_735-art-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":31,"citing_decisions":41,"is_thin":42},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2015_735","über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 748\u002F2014","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015R0735",7047904,"Art. 2","art-2",null,"Es ist verboten,\n1. technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, unmittelbar oder mittelbar für eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Südsudan oder zur Verwendung in Südsudan zu erbringen;\n2. Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, sowie Versicherungen und Rückversicherungen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern oder für die Erbringung von damit zusammenhängender technischer Hilfe mittelbar oder unmittelbar für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Südsudan oder zur Verwendung in Südsudan bereitzustellen.","REG_2015_735 - Art. 2\n\nEs ist verboten,\n1. technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, unmittelbar oder mittelbar für eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Südsudan oder zur Verwendung in Südsudan zu erbringen;\n2. Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, sowie Versicherungen und Rückversicherungen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern oder für die Erbringung von damit zusammenhängender technischer Hilfe mittelbar oder unmittelbar für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Südsudan oder zur Verwendung in Südsudan bereitzustellen.",{},[22,25,28],{"norm_key":23,"title":17,"slug":24},"Art. 1","art-1",{"norm_key":26,"title":17,"slug":27},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":29,"title":17,"slug":30},"ErwGr. 7","erwgr-7",[32,35,38],{"norm_key":33,"title":17,"slug":34},"Art. 3","art-3",{"norm_key":36,"title":17,"slug":37},"Art. 4","art-4",{"norm_key":39,"title":17,"slug":40},"Art. 5","art-5",[],false]