[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2015_751-art-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2015_751","über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015R0751",7048010,"Art. 6","art-6","Lizenzvergabe","KAPITEL III GESCHÄFTSREGELN","(1) Jede territoriale Beschränkung innerhalb der Union und jede Vorschrift gleicher Wirkung in Lizenzvereinbarungen oder in den Vorschriften von Kartenzahlverfahren für die Ausgabe von Zahlungskarten oder die Annahme und Abrechnung von kartengebundenen Zahlungsvorgängen ist untersagt.\n(2) Jede Anforderung oder Pflicht, wonach für grenzüberschreitende Tätigkeiten eine länderspezifische Lizenz oder Zulassung eingeholt werden muss, und jede Vorschrift gleicher Wirkung in Lizenzvereinbarungen oder in den Vorschriften von Kartenzahlverfahren für die Ausgabe von Zahlungskarten oder die Annahme und Abrechnung von kartengebundenen Zahlungsvorgängen ist untersagt.","REG_2015_751 - KAPITEL III GESCHÄFTSREGELN - Art. 6 Lizenzvergabe\n\n(1) Jede territoriale Beschränkung innerhalb der Union und jede Vorschrift gleicher Wirkung in Lizenzvereinbarungen oder in den Vorschriften von Kartenzahlverfahren für die Ausgabe von Zahlungskarten oder die Annahme und Abrechnung von kartengebundenen Zahlungsvorgängen ist untersagt.\n(2) Jede Anforderung oder Pflicht, wonach für grenzüberschreitende Tätigkeiten eine länderspezifische Lizenz oder Zulassung eingeholt werden muss, und jede Vorschrift gleicher Wirkung in Lizenzvereinbarungen oder in den Vorschriften von Kartenzahlverfahren für die Ausgabe von Zahlungskarten oder die Annahme und Abrechnung von kartengebundenen Zahlungsvorgängen ist untersagt.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 5","Umgehungsverbot","art-5",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 4","Interbankenentgelte für Transaktionen mit Verbraucher-Kreditkarten","art-4",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 3","Interbankenentgelte für Debitkartentransaktionen von Verbrauchern","art-3",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 7","Trennung von Kartenzahlverfahren und abwickelnden Stellen","art-7",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 8","Co-badging und Wahl der Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung","art-8",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 9","Entgeltaufschlüsselung","art-9",[],false]