[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2015_751-erwgr-24-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2015_751","über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015R0751",7047983,"ErwGr. 24","erwgr-24",null,"Erwägungsgründe","Zur Festlegung einer angemessenen Obergrenze für das auf inländische Debitkartentransaktionen erhobene Interbankenentgelt ist es angebracht, den für die Einhaltung dieser Verordnung zuständigen nationalen Behörden zu erlauben, dass sie Informationen über Umfang und Wert aller Debitkartentransaktionen innerhalb eines Kartenzahlverfahrens oder der Debitkartentransaktionen, die über einen oder mehrere Zahlungsdienstleister abgewickelt werden, erheben. Infolgedessen sollten Kartenzahlverfahren und Zahlungsdienstleister verpflichtet sein, den zuständigen nationalen Behörden die einschlägigen, von diesen angeforderten Daten innerhalb der von ihnen gesetzten Frist zu übermitteln. Die Meldepflicht sollte auf Zahlungsdienstleister wie Emittenten und Acquirer ausgeweitet werden und nicht nur auf Kartenzahlverfahren, um sicherzustellen, dass den zuständigen Behörden alle maßgeblichen Informationen zur Verfügung stehen, wobei die zuständigen Behörden in jedem Fall verlangen können sollten, dass die entsprechenden Informationen durch das Kartenzahlverfahren erhoben werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten bezüglich der maßgeblichen Informationen zu den geltenden Obergrenzen für Interbankenentgelte ein angemessenes Maß an Offenlegung sicherstellen. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei Kartenzahlverfahren generell nicht um einer Beaufsichtigung unterliegende Zahlungsdienstleister handelt, können die zuständigen Behörden verlangen, dass die von Kartenzahlverfahren übermittelten Informationen durch einen unabhängigen Prüfer testiert werden.","REG_2015_751 - Erwägungsgründe - ErwGr. 24\n\nZur Festlegung einer angemessenen Obergrenze für das auf inländische Debitkartentransaktionen erhobene Interbankenentgelt ist es angebracht, den für die Einhaltung dieser Verordnung zuständigen nationalen Behörden zu erlauben, dass sie Informationen über Umfang und Wert aller Debitkartentransaktionen innerhalb eines Kartenzahlverfahrens oder der Debitkartentransaktionen, die über einen oder mehrere Zahlungsdienstleister abgewickelt werden, erheben. Infolgedessen sollten Kartenzahlverfahren und Zahlungsdienstleister verpflichtet sein, den zuständigen nationalen Behörden die einschlägigen, von diesen angeforderten Daten innerhalb der von ihnen gesetzten Frist zu übermitteln. Die Meldepflicht sollte auf Zahlungsdienstleister wie Emittenten und Acquirer ausgeweitet werden und nicht nur auf Kartenzahlverfahren, um sicherzustellen, dass den zuständigen Behörden alle maßgeblichen Informationen zur Verfügung stehen, wobei die zuständigen Behörden in jedem Fall verlangen können sollten, dass die entsprechenden Informationen durch das Kartenzahlverfahren erhoben werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten bezüglich der maßgeblichen Informationen zu den geltenden Obergrenzen für Interbankenentgelte ein angemessenes Maß an Offenlegung sicherstellen. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei Kartenzahlverfahren generell nicht um einer Beaufsichtigung unterliegende Zahlungsdienstleister handelt, können die zuständigen Behörden verlangen, dass die von Kartenzahlverfahren übermittelten Informationen durch einen unabhängigen Prüfer testiert werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 21","erwgr-21",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 27","erwgr-27",[],false]