[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2015_760-erwgr-41-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2015_760","über europäische langfristige Investmentfonds","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015R0760",7048351,"ErwGr. 41","erwgr-41",null,"Erwägungsgründe","Angesichts der besonderen Merkmale von ELTIF und ihres sowohl Kleinanleger als auch professionelle Anleger umfassenden Zielpublikums ist es wichtig, dass verlässliche Transparenzanforderungen eingeführt werden, die dafür sorgen, dass sich potenzielle Anleger ein fundiertes Urteil bilden können und sich der mit der Anlage verbundenen Risiken vollumfänglich bewusst sind. Zusätzlich zur Einhaltung der Transparenzanforderungen der Richtlinie 2011\u002F61\u002FEU sollten ELTIF einen Prospekt veröffentlichen, der auch alle Informationen enthalten sollte, welche nach der Richtlinie 2003\u002F71\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (9) und der Verordnung (EG) Nr. 809\u002F2004 der Kommission (10) von Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs zu veröffentlichen sind. Beim Vertrieb eines ELTIF an Kleinanleger sollte die Veröffentlichung eines Basisinformationsblatts gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286\u002F2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) vorgeschrieben sein. Außerdem sollte in allen Vertriebsunterlagen ausdrücklich auf das Risikoprofil des ELTIF hingewiesen werden.","REG_2015_760 - Erwägungsgründe - ErwGr. 41\n\nAngesichts der besonderen Merkmale von ELTIF und ihres sowohl Kleinanleger als auch professionelle Anleger umfassenden Zielpublikums ist es wichtig, dass verlässliche Transparenzanforderungen eingeführt werden, die dafür sorgen, dass sich potenzielle Anleger ein fundiertes Urteil bilden können und sich der mit der Anlage verbundenen Risiken vollumfänglich bewusst sind. Zusätzlich zur Einhaltung der Transparenzanforderungen der Richtlinie 2011\u002F61\u002FEU sollten ELTIF einen Prospekt veröffentlichen, der auch alle Informationen enthalten sollte, welche nach der Richtlinie 2003\u002F71\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (9) und der Verordnung (EG) Nr. 809\u002F2004 der Kommission (10) von Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs zu veröffentlichen sind. Beim Vertrieb eines ELTIF an Kleinanleger sollte die Veröffentlichung eines Basisinformationsblatts gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286\u002F2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) vorgeschrieben sein. Außerdem sollte in allen Vertriebsunterlagen ausdrücklich auf das Risikoprofil des ELTIF hingewiesen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 39","erwgr-39",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 38","erwgr-38",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 44","erwgr-44",[],false]