[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1011-erwgr-24-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1011","über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008\u002F48\u002FEG und 2014\u002F17\u002FEU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596\u002F2014","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1011",7049238,"ErwGr. 24","erwgr-24",null,"Erwägungsgründe","Bei der Bereitstellung von Referenzwerten werden oftmals wichtige Funktionen ausgelagert, etwa die Berechnung des Referenzwerts, das Sammeln der Eingabedaten und die Verbreitung des Referenzwerts. Um für die Wirksamkeit der Regelungen zur Unternehmensführung zu sorgen, muss sichergestellt werden, dass eine derartige Auslagerung einen Referenzwert-Administrator von keiner seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten entbindet und so erfolgt, dass weder die Fähigkeit des Administrators zur Wahrnehmung dieser Pflichten und Verantwortlichkeiten noch die Fähigkeit der jeweils zuständigen Behörde zu deren Beaufsichtigung beeinträchtigt wird.","REG_2016_1011 - Erwägungsgründe - ErwGr. 24\n\nBei der Bereitstellung von Referenzwerten werden oftmals wichtige Funktionen ausgelagert, etwa die Berechnung des Referenzwerts, das Sammeln der Eingabedaten und die Verbreitung des Referenzwerts. Um für die Wirksamkeit der Regelungen zur Unternehmensführung zu sorgen, muss sichergestellt werden, dass eine derartige Auslagerung einen Referenzwert-Administrator von keiner seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten entbindet und so erfolgt, dass weder die Fähigkeit des Administrators zur Wahrnehmung dieser Pflichten und Verantwortlichkeiten noch die Fähigkeit der jeweils zuständigen Behörde zu deren Beaufsichtigung beeinträchtigt wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 21","erwgr-21",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 27","erwgr-27",[],false]