[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1011-erwgr-25-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1011","über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008\u002F48\u002FEG und 2014\u002F17\u002FEU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596\u002F2014","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1011",7049239,"ErwGr. 25","erwgr-25",null,"Erwägungsgründe","Der Referenzwert-Administrator ist zentraler Empfänger der Eingabedaten und in der Lage, die Integrität und Genauigkeit dieser Eingabedaten konsistent zu bewerten. Darum ist es notwendig, wenn ein Referenzwert auf Eingabedaten von Kontributoren beruht, dass diese Verordnung den Administratoren die Pflicht zur Ergreifung bestimmter Maßnehmen auferlegt, wenn ein Administrator der Auffassung ist, dass Eingabedaten nicht den Markt oder die wirtschaftliche Realität widerspiegeln, die ein Referenzwert messen soll, einschließlich Maßnahmen zur Änderung der Eingabedaten, des Kontributors oder der Methodik oder andernfalls die Bereitstellung des Referenzwerts einzustellen. Außerdem sollte ein Administrator als Teil seines Kontrollrahmens soweit möglich Maßnahmen zur Überwachung von Eingabedaten vor der Veröffentlichung des Referenzwerts festlegen und Eingabedaten nach der Veröffentlichung validieren, einschließlich, soweit zutreffend, des Vergleichs dieser Eingabedaten mit historischen Mustern.","REG_2016_1011 - Erwägungsgründe - ErwGr. 25\n\nDer Referenzwert-Administrator ist zentraler Empfänger der Eingabedaten und in der Lage, die Integrität und Genauigkeit dieser Eingabedaten konsistent zu bewerten. Darum ist es notwendig, wenn ein Referenzwert auf Eingabedaten von Kontributoren beruht, dass diese Verordnung den Administratoren die Pflicht zur Ergreifung bestimmter Maßnehmen auferlegt, wenn ein Administrator der Auffassung ist, dass Eingabedaten nicht den Markt oder die wirtschaftliche Realität widerspiegeln, die ein Referenzwert messen soll, einschließlich Maßnahmen zur Änderung der Eingabedaten, des Kontributors oder der Methodik oder andernfalls die Bereitstellung des Referenzwerts einzustellen. Außerdem sollte ein Administrator als Teil seines Kontrollrahmens soweit möglich Maßnahmen zur Überwachung von Eingabedaten vor der Veröffentlichung des Referenzwerts festlegen und Eingabedaten nach der Veröffentlichung validieren, einschließlich, soweit zutreffend, des Vergleichs dieser Eingabedaten mit historischen Mustern.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 22","erwgr-22",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 28","erwgr-28",[],false]