[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1011-erwgr-35-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1011","über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008\u002F48\u002FEG und 2014\u002F17\u002FEU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596\u002F2014","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1011",7049249,"ErwGr. 35","erwgr-35",null,"Erwägungsgründe","Das Scheitern kritischer Referenzwerte kann Auswirkungen auf die Integrität des Marktes, die Finanzstabilität, die Verbraucher, die Realwirtschaft oder die Finanzierung von Haushalten und Unternehmen in Mitgliedstaaten haben. Diese potenziell destabilisierenden Auswirkungen des Scheiterns eines kritischen Referenzwerts könnten sich auf einen einzelnen oder mehrere Mitgliedstaaten erstrecken. Daher ist es notwendig, dass in dieser Verordnung ein Verfahren zur Bestimmung derjenigen Referenzwerte vorgesehen wird, die als kritische Referenzwerte gelten sollten, und dass zusätzliche Anforderungen gelten, um für die Integrität und Robustheit solcher Referenzwerte zu sorgen.","REG_2016_1011 - Erwägungsgründe - ErwGr. 35\n\nDas Scheitern kritischer Referenzwerte kann Auswirkungen auf die Integrität des Marktes, die Finanzstabilität, die Verbraucher, die Realwirtschaft oder die Finanzierung von Haushalten und Unternehmen in Mitgliedstaaten haben. Diese potenziell destabilisierenden Auswirkungen des Scheiterns eines kritischen Referenzwerts könnten sich auf einen einzelnen oder mehrere Mitgliedstaaten erstrecken. Daher ist es notwendig, dass in dieser Verordnung ein Verfahren zur Bestimmung derjenigen Referenzwerte vorgesehen wird, die als kritische Referenzwerte gelten sollten, und dass zusätzliche Anforderungen gelten, um für die Integrität und Robustheit solcher Referenzwerte zu sorgen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 32","erwgr-32",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 38","erwgr-38",[],false]