[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1011-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1011","über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008\u002F48\u002FEG und 2014\u002F17\u002FEU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596\u002F2014","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1011",7049218,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","Diese divergierenden Ansätze würden zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts führen, da Administratoren und Nutzer von Referenzwerten in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlichen Regelungen unterlägen. Folglich könnte die Verwendung der in einem Mitgliedstaat bereitgestellten Referenzwerte in anderen Mitgliedstaaten verhindert werden. In Ermangelung eines harmonisierten Rahmens, der die Genauigkeit und Integrität der Referenzwerte sicherstellt, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten oder zur Messung der die Wertentwicklung von Investmentfonds verwendet werden, ist es daher wahrscheinlich, dass durch Unterschiede in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten Hindernisse für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für die Bereitstellung von Referenzwerten entstehen.","REG_2016_1011 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nDiese divergierenden Ansätze würden zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts führen, da Administratoren und Nutzer von Referenzwerten in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlichen Regelungen unterlägen. Folglich könnte die Verwendung der in einem Mitgliedstaat bereitgestellten Referenzwerte in anderen Mitgliedstaaten verhindert werden. In Ermangelung eines harmonisierten Rahmens, der die Genauigkeit und Integrität der Referenzwerte sicherstellt, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten oder zur Messung der die Wertentwicklung von Investmentfonds verwendet werden, ist es daher wahrscheinlich, dass durch Unterschiede in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten Hindernisse für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für die Bereitstellung von Referenzwerten entstehen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 7","erwgr-7",[],false]