[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1012-art-20-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1012","über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652\u002F2014, der Richtlinien des Rates 89\u002F608\u002FEWG und 90\u002F425\u002FEWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1012",7049478,"Art. 20","art-20","Erfassung von Tieren in zusätzlichen Abteilungen und Aufstiegsregeln für deren Nachkommen in die Hauptabteilung","KAPITEL IV Eintragung von Zuchttieren in Zuchtbücher und Zuchtregister und Zulassung zur Zucht","(1) Hat ein Zuchtverband im Einklang mit Artikel 17 zusätzliche Abteilungen erstellt, erfasst dieser Zuchtverband auf Antrag von Züchtern in den entsprechenden zusätzlichen Abteilungen gemäß Artikel 17 der Tierart seines Zuchtprogramms angehörende Tiere, die nicht für eine Eintragung in die Hauptabteilung infrage kommen, wenn diese Tiere den Bedingungen gemäß Anhang II Teil 1 Kapitel II genügen.\n(2) Auf Antrag von Züchtern trägt ein Zuchtverband die Nachkommen von Tieren im Sinne von Absatz 1 in die in Artikel 16 genannte Hauptabteilung ein und betrachtet diese Nachkommen als reinrassige Zuchttiere, sofern diese Nachkommen die in Anhang II Teil 1 Kapitel III festgelegten Bedingungen erfüllen.","REG_2016_1012 - KAPITEL IV Eintragung von Zuchttieren in Zuchtbücher und Zuchtregister und Zulassung zur Zucht - Abschnitt 1 Eintragung reinrassiger Zuchttiere in Zuchtbücher und Zulassung zur Zucht - Art. 20 Erfassung von Tieren in zusätzlichen Abteilungen und Aufstiegsregeln für deren Nachkommen in die Hauptabteilung\n\n(1) Hat ein Zuchtverband im Einklang mit Artikel 17 zusätzliche Abteilungen erstellt, erfasst dieser Zuchtverband auf Antrag von Züchtern in den entsprechenden zusätzlichen Abteilungen gemäß Artikel 17 der Tierart seines Zuchtprogramms angehörende Tiere, die nicht für eine Eintragung in die Hauptabteilung infrage kommen, wenn diese Tiere den Bedingungen gemäß Anhang II Teil 1 Kapitel II genügen.\n(2) Auf Antrag von Züchtern trägt ein Zuchtverband die Nachkommen von Tieren im Sinne von Absatz 1 in die in Artikel 16 genannte Hauptabteilung ein und betrachtet diese Nachkommen als reinrassige Zuchttiere, sofern diese Nachkommen die in Anhang II Teil 1 Kapitel III festgelegten Bedingungen erfüllen.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 1 Eintragung reinrassiger Zuchttiere in Zuchtbücher und Zulassung zur Zucht",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 19","Ausnahmeregelungen von den Anforderungen an die Eintragung von Tieren in der Hauptabteilung von Zuchtbüchern bei der Züchtung einer neuen Rasse oder der Wiederherstellung einer Rasse","art-19",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 18","Eintragung reinrassiger Zuchttiere in die Hauptabteilung des Zuchtbuchs","art-18",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 17","Zusätzliche Abteilungen der Zuchtbücher","art-17",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 21","Zulassung reinrassiger Zuchttiere und deren Zuchtmaterial zur Zucht","art-21",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 22","Methoden zur Überprüfung der Identität","art-22",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 23","Eintragung von Hybridzuchtschweinen in Zuchtregister","art-23",[],false]