[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1012-erwgr-41-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1012","über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652\u002F2014, der Richtlinien des Rates 89\u002F608\u002FEWG und 90\u002F425\u002FEWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1012",7049416,"ErwGr. 41","erwgr-41",null,"Erwägungsgründe","Der Aufstieg von Nachkommen in die Hauptabteilung von Zuchtbüchern sollte nur bei einer Abstammung über die weibliche Linie gestattet sein, außer bei Equiden. Für gefährdete Rinder-, Schweine-, Schaf-, oder Ziegenrassen und für „robuste“ Schafrassen, die nicht über eine ausreichende Zahl von reinrassigen männlichen Zuchttieren verfügen, sollten die Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit haben, den Zuchtverbänden die Anwendung weniger strenger Regelungen für den Aufstieg von Nachkommen von Tieren, die in den zusätzlichen Abteilungen erfasst wurden, in die Hauptabteilung des Zuchtbuchs zu gestatten, um einem weiteren Rückgang der genetischen Vielfalt dieser Rassen vorzubeugen. In ähnlicher Weise sollten besondere Regelungen für die Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder ernsthaft vom Aussterben bedrohten Rasse gelten. Wenn Mitgliedstaaten diese Ausnahmen nutzen, sollten sie den Grad der Gefährdung für diese Zuchtpopulationen sorgfältig abschätzen und eine sichere Bewirtschaftung der genetischen Ressourcen sicherstellen.","REG_2016_1012 - Erwägungsgründe - ErwGr. 41\n\nDer Aufstieg von Nachkommen in die Hauptabteilung von Zuchtbüchern sollte nur bei einer Abstammung über die weibliche Linie gestattet sein, außer bei Equiden. Für gefährdete Rinder-, Schweine-, Schaf-, oder Ziegenrassen und für „robuste“ Schafrassen, die nicht über eine ausreichende Zahl von reinrassigen männlichen Zuchttieren verfügen, sollten die Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit haben, den Zuchtverbänden die Anwendung weniger strenger Regelungen für den Aufstieg von Nachkommen von Tieren, die in den zusätzlichen Abteilungen erfasst wurden, in die Hauptabteilung des Zuchtbuchs zu gestatten, um einem weiteren Rückgang der genetischen Vielfalt dieser Rassen vorzubeugen. In ähnlicher Weise sollten besondere Regelungen für die Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder ernsthaft vom Aussterben bedrohten Rasse gelten. Wenn Mitgliedstaaten diese Ausnahmen nutzen, sollten sie den Grad der Gefährdung für diese Zuchtpopulationen sorgfältig abschätzen und eine sichere Bewirtschaftung der genetischen Ressourcen sicherstellen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 39","erwgr-39",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 38","erwgr-38",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 44","erwgr-44",[],false]