[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1012-erwgr-67-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1012","über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652\u002F2014, der Richtlinien des Rates 89\u002F608\u002FEWG und 90\u002F425\u002FEWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1012",7049442,"ErwGr. 67","erwgr-67",null,"Erwägungsgründe","Die Kommission sollte bei Bedarf Kontrollen in Drittländern durchführen, und zwar im Hinblick auf die Erstellung der Liste der Zuchtstellen aus Drittländern, aus denen die Verbringung von Zuchttieren und deren Samen, Eizellen und Embryonen in die Union erlaubt sein soll, im Hinblick auf die Festlegung der Bestimmungen für solche Verbringungen in die Union und im Hinblick auf die Beschaffung der Abstammungs- und Tierzuchtangaben in Bezug auf die Funktionsweise von Gleichwertigkeitsvereinbarungen. Die Kommission sollte auch Kontrollen in Drittländern durchführen, wenn ein wiederkehrendes oder aufkommendes Problem in Bezug auf Zuchttiere oder deren Zuchtmaterial dies rechtfertigt.","REG_2016_1012 - Erwägungsgründe - ErwGr. 67\n\nDie Kommission sollte bei Bedarf Kontrollen in Drittländern durchführen, und zwar im Hinblick auf die Erstellung der Liste der Zuchtstellen aus Drittländern, aus denen die Verbringung von Zuchttieren und deren Samen, Eizellen und Embryonen in die Union erlaubt sein soll, im Hinblick auf die Festlegung der Bestimmungen für solche Verbringungen in die Union und im Hinblick auf die Beschaffung der Abstammungs- und Tierzuchtangaben in Bezug auf die Funktionsweise von Gleichwertigkeitsvereinbarungen. Die Kommission sollte auch Kontrollen in Drittländern durchführen, wenn ein wiederkehrendes oder aufkommendes Problem in Bezug auf Zuchttiere oder deren Zuchtmaterial dies rechtfertigt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 66","erwgr-66",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 65","erwgr-65",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 64","erwgr-64",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 68","erwgr-68",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 69","erwgr-69",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 70","erwgr-70",[],false]