[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1013-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1013","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184\u002F2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1013",7049581,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","Die bestehende gute operative Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken (NZB) und den nationalen statistischen Ämtern (NSÄ) sowie zwischen Eurostat und der Europäischen Zentralbank (EZB) ist ein Vorteil, der erhalten und weiter ausgebaut werden sollte, um die allgemeine Kohärenz und Qualität der makroökonomischen Statistiken, wie der Zahlungsbilanzstatistik, der Finanzstatistik, der Statistik der Staatsfinanzen und der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, zu verbessern. Die NZB und die NSÄ sollen durch ihre Mitwirkung an den für die Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Statistiken der Direktinvestitionen zuständigen Sachverständigengruppen weiterhin eng in die Ausarbeitung aller Beschlüsse im Zusammenhang mit der Zahlungsbilanz, dem internationalen Dienstleistungsverkehr und den Statistiken der Direktinvestitionen einbezogen werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem ESS und dem Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) wird im Rahmen des Europäischen Statistischen Forums, das gemäß einer am 24. April 2013 unterzeichneten Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Europäischen Statistischen Systems und den Mitgliedern des Europäischen Systems der Zentralbanken eingerichtet wurde, auf strategischer Ebene koordiniert.","REG_2016_1013 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nDie bestehende gute operative Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken (NZB) und den nationalen statistischen Ämtern (NSÄ) sowie zwischen Eurostat und der Europäischen Zentralbank (EZB) ist ein Vorteil, der erhalten und weiter ausgebaut werden sollte, um die allgemeine Kohärenz und Qualität der makroökonomischen Statistiken, wie der Zahlungsbilanzstatistik, der Finanzstatistik, der Statistik der Staatsfinanzen und der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, zu verbessern. Die NZB und die NSÄ sollen durch ihre Mitwirkung an den für die Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Statistiken der Direktinvestitionen zuständigen Sachverständigengruppen weiterhin eng in die Ausarbeitung aller Beschlüsse im Zusammenhang mit der Zahlungsbilanz, dem internationalen Dienstleistungsverkehr und den Statistiken der Direktinvestitionen einbezogen werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem ESS und dem Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) wird im Rahmen des Europäischen Statistischen Forums, das gemäß einer am 24. April 2013 unterzeichneten Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Europäischen Statistischen Systems und den Mitgliedern des Europäischen Systems der Zentralbanken eingerichtet wurde, auf strategischer Ebene koordiniert.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]