[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1013-erwgr-17-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1013","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184\u002F2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1013",7049588,"ErwGr. 17","erwgr-17",null,"Erwägungsgründe","Zur Entwicklung von Statistiken der Direktinvestitionen, die auf dem Konzept des letztendlichen Eigentümers beruhen und von Statistiken der Direktinvestitionen, die zwischen Direktinvestitionstransaktionen mit Unternehmensneugründungen und Direktinvestitionen, die Übernahmen zur Folge haben, unterscheiden, bei denen sich grundsätzlich während eines bestimmten Zeitraums die Brutto-Kapitalbildung in den Mitgliedstaaten nicht erhöht, sollte in diesen Bereichen die geeignete Methodik ausgearbeitet und verbessert werden. Dies sollte in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Beteiligten, wie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Internationalen Währungsfonds und der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen, erfolgen.","REG_2016_1013 - Erwägungsgründe - ErwGr. 17\n\nZur Entwicklung von Statistiken der Direktinvestitionen, die auf dem Konzept des letztendlichen Eigentümers beruhen und von Statistiken der Direktinvestitionen, die zwischen Direktinvestitionstransaktionen mit Unternehmensneugründungen und Direktinvestitionen, die Übernahmen zur Folge haben, unterscheiden, bei denen sich grundsätzlich während eines bestimmten Zeitraums die Brutto-Kapitalbildung in den Mitgliedstaaten nicht erhöht, sollte in diesen Bereichen die geeignete Methodik ausgearbeitet und verbessert werden. Dies sollte in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Beteiligten, wie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Internationalen Währungsfonds und der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen, erfolgen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 14","erwgr-14",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 20","erwgr-20",[],false]