[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1017-erwgr-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1017","zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich anorganischer Ammoniumsalze","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1017",7049695,"ErwGr. 6","erwgr-6",null,"Erwägungsgründe","Der RAC schlug vor, dass die Beschränkung für das Inverkehrbringen von anorganische Ammoniumsalze enthaltendem Zellstoffisoliermaterial — und zwar sowohl für derartige Gemische als auch Erzeugnisse — gelten soll. Nach der Empfehlung des RAC sind die Lieferanten von Zellstoffisoliermaterialgemischen verpflichtet, entlang der Lieferkette bis hin zum Endverwender (gewerbliche Anwender und Verbraucher) die höchstzulässige Beladungsrate (5) des Zellstoffisoliermaterialgemisches mitzuteilen, das bei dem vor dem Inverkehrbringen durchgeführten Test verwendet wurde, um — beispielsweise durch den Gemischen beigefügte Unterlagen oder durch Kennzeichnung — die Erfüllung der Auflagen nachzuweisen. Durch die Beschränkung sollte auch vorgeschrieben sein, dass die vom Lieferanten mitgeteilte höchstzulässige Beladungsrate bei der Verwendung der Zellstoffisoliermaterialgemische durch nachgeschaltete Anwender nicht überschritten wird, sodass die Ammoniakemissionen nicht über dem Niveau liegen, das bei den vor der Markteinführung durchgeführten Tests festgestellt wurde. Der RAC empfahl auch, dass Zellstoffisoliermaterialgemische, die nur für die Herstellung von Zellstoffisoliermaterialerzeugnissen verwendet werden, ausnahmsweise nicht den Emissionsgrenzwert für Ammoniak einhalten müssen, da das daraus produzierte Erzeugnis selbst beim Inverkehrbringen oder der Verwendung dem Emissionsgrenzwert entsprechen muss.","REG_2016_1017 - Erwägungsgründe - ErwGr. 6\n\nDer RAC schlug vor, dass die Beschränkung für das Inverkehrbringen von anorganische Ammoniumsalze enthaltendem Zellstoffisoliermaterial — und zwar sowohl für derartige Gemische als auch Erzeugnisse — gelten soll. Nach der Empfehlung des RAC sind die Lieferanten von Zellstoffisoliermaterialgemischen verpflichtet, entlang der Lieferkette bis hin zum Endverwender (gewerbliche Anwender und Verbraucher) die höchstzulässige Beladungsrate (5) des Zellstoffisoliermaterialgemisches mitzuteilen, das bei dem vor dem Inverkehrbringen durchgeführten Test verwendet wurde, um — beispielsweise durch den Gemischen beigefügte Unterlagen oder durch Kennzeichnung — die Erfüllung der Auflagen nachzuweisen. Durch die Beschränkung sollte auch vorgeschrieben sein, dass die vom Lieferanten mitgeteilte höchstzulässige Beladungsrate bei der Verwendung der Zellstoffisoliermaterialgemische durch nachgeschaltete Anwender nicht überschritten wird, sodass die Ammoniakemissionen nicht über dem Niveau liegen, das bei den vor der Markteinführung durchgeführten Tests festgestellt wurde. Der RAC empfahl auch, dass Zellstoffisoliermaterialgemische, die nur für die Herstellung von Zellstoffisoliermaterialerzeugnissen verwendet werden, ausnahmsweise nicht den Emissionsgrenzwert für Ammoniak einhalten müssen, da das daraus produzierte Erzeugnis selbst beim Inverkehrbringen oder der Verwendung dem Emissionsgrenzwert entsprechen muss.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 3","erwgr-3",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 9","erwgr-9",[],false]