[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1036-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1036","über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1036",7049805,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Es sollten klare und ausführliche Regeln für die Ermittlung des Normalwerts abgefasst werden. Insbesondere sollte sich die Ermittlung in allen Fällen auf repräsentative Verkäufe im normalen Handelsverkehr im Ausfuhrland stützen. Es ist sinnvoll, genauer zu bestimmen, unter welchen Bedingungen Parteien für die Zwecke von Dumpinguntersuchungen als in geschäftlicher Verbindung stehend angesehen werden können. Es ist zweckmäßig zu definieren, unter welchen Umständen Inlandsverkäufe als mit Verlust getätigt angesehen und nicht berücksichtigt und die verbleibenden Verkäufe oder der rechnerisch ermittelte Normalwert oder die Verkäufe an ein Drittland zugrunde gelegt werden können. Ferner sollten eine angemessene Verteilung der Kosten, einschließlich in Situationen der Produktionsaufnahme, vorgesehen und Leitlinien für die Definition der Produktionsaufnahme sowie den Umfang und die Methode der Verteilung festgelegt werden. Bei der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts ist es ferner notwendig, die Methode anzugeben, die für die Bestimmung der Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten und den Gewinn anzuwenden ist, die in diesem Normalwert enthalten sein müssen.","REG_2016_1036 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nEs sollten klare und ausführliche Regeln für die Ermittlung des Normalwerts abgefasst werden. Insbesondere sollte sich die Ermittlung in allen Fällen auf repräsentative Verkäufe im normalen Handelsverkehr im Ausfuhrland stützen. Es ist sinnvoll, genauer zu bestimmen, unter welchen Bedingungen Parteien für die Zwecke von Dumpinguntersuchungen als in geschäftlicher Verbindung stehend angesehen werden können. Es ist zweckmäßig zu definieren, unter welchen Umständen Inlandsverkäufe als mit Verlust getätigt angesehen und nicht berücksichtigt und die verbleibenden Verkäufe oder der rechnerisch ermittelte Normalwert oder die Verkäufe an ein Drittland zugrunde gelegt werden können. Ferner sollten eine angemessene Verteilung der Kosten, einschließlich in Situationen der Produktionsaufnahme, vorgesehen und Leitlinien für die Definition der Produktionsaufnahme sowie den Umfang und die Methode der Verteilung festgelegt werden. Bei der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts ist es ferner notwendig, die Methode anzugeben, die für die Bestimmung der Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten und den Gewinn anzuwenden ist, die in diesem Normalwert enthalten sein müssen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]