[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1076-art-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1076","mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1076",7050005,"Art. 9","art-9","Begriffsbestimmungen","KAPITEL IV ALLGEMEINE SCHUTZBESTIMMUNGEN","Im Sinne dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck\na) „Wirtschaftszweig der Union“ die Gesamtheit der Unionshersteller gleichartiger oder unmittelbar konkurrierender Waren im Gebiet der Union oder diejenigen unter ihnen, deren Produktion gleichartiger oder unmittelbar konkurrierender Waren insgesamt einen erheblichen Teil der gesamten Unionsproduktion dieser Waren ausmacht;\nb) „erhebliche Schädigung“ eine deutliche allgemeine Verschlechterung der Lage des Wirtschaftszweigs der Union;\nc) „Gefahr einer erheblichen Schädigung“ eine erhebliche Schädigung, die eindeutig unmittelbar bevorsteht;\nd) „Störungen“ Störungen in einem Sektor oder Wirtschaftszweig;\ne) „Gefahr von Störungen“ Störungen, die eindeutig unmittelbar bevorstehen.","REG_2016_1076 - KAPITEL IV ALLGEMEINE SCHUTZBESTIMMUNGEN - Art. 9 Begriffsbestimmungen\n\nIm Sinne dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck\na) „Wirtschaftszweig der Union“ die Gesamtheit der Unionshersteller gleichartiger oder unmittelbar konkurrierender Waren im Gebiet der Union oder diejenigen unter ihnen, deren Produktion gleichartiger oder unmittelbar konkurrierender Waren insgesamt einen erheblichen Teil der gesamten Unionsproduktion dieser Waren ausmacht;\nb) „erhebliche Schädigung“ eine deutliche allgemeine Verschlechterung der Lage des Wirtschaftszweigs der Union;\nc) „Gefahr einer erheblichen Schädigung“ eine erhebliche Schädigung, die eindeutig unmittelbar bevorsteht;\nd) „Störungen“ Störungen in einem Sektor oder Wirtschaftszweig;\ne) „Gefahr von Störungen“ Störungen, die eindeutig unmittelbar bevorstehen.",{"kapitel":18},[23,27,30],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 8","Zollfreikontingent","art-8",{"norm_key":28,"title":25,"slug":29},"Art. 7","art-7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"Art. 6","Verwaltungszusammenarbeit","art-6",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"Art. 10","Grundsätze","art-10",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Art. 11","Feststellung der Voraussetzungen für die Einführung von Schutzmaßnahmen","art-11",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Art. 12","Einleitung des Verfahrens","art-12",[],false]