[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1191-erwgr-23-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1191","zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024\u002F2012","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1191",7050484,"ErwGr. 23","erwgr-23",null,"Erwägungsgründe","Die mit dieser Verordnung erstellten mehrsprachigen Formulare sollten den Inhalt der öffentlichen Urkunden, denen sie beigefügt werden, widerspiegeln und somit eine Übersetzung dieser öffentlichen Urkunden nach Möglichkeit überflüssig machen. Allerdings lässt sich das Ziel, eine Übersetzung überflüssig zu machen, bei einer Reihe öffentlicher Dokumente, deren Inhalt möglicherweise nicht angemessen in einem mehrsprachigen Formular wiedergegeben werden kann — wie etwa bestimmte Kategorien von gerichtlichen Entscheidungen —, nach vernünftigem Ermessen nicht erreichen. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission die öffentlichen Urkunden, denen mehrsprachige Formulare als geeignete Übersetzungshilfe beigefügt werden können, mitteilen. Die Mitgliedstaaten sollten bestrebt sein, einer möglichst großen Zahl öffentlicher Urkunden, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, ein mehrsprachiges Formular beizufügen.","REG_2016_1191 - Erwägungsgründe - ErwGr. 23\n\nDie mit dieser Verordnung erstellten mehrsprachigen Formulare sollten den Inhalt der öffentlichen Urkunden, denen sie beigefügt werden, widerspiegeln und somit eine Übersetzung dieser öffentlichen Urkunden nach Möglichkeit überflüssig machen. Allerdings lässt sich das Ziel, eine Übersetzung überflüssig zu machen, bei einer Reihe öffentlicher Dokumente, deren Inhalt möglicherweise nicht angemessen in einem mehrsprachigen Formular wiedergegeben werden kann — wie etwa bestimmte Kategorien von gerichtlichen Entscheidungen —, nach vernünftigem Ermessen nicht erreichen. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission die öffentlichen Urkunden, denen mehrsprachige Formulare als geeignete Übersetzungshilfe beigefügt werden können, mitteilen. Die Mitgliedstaaten sollten bestrebt sein, einer möglichst großen Zahl öffentlicher Urkunden, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, ein mehrsprachiges Formular beizufügen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 20","erwgr-20",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 26","erwgr-26",[],false]