[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1388-art-38-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1388","zur Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1388",7051000,"Art. 38","art-38","Konformitätstest zum Informationsaustausch mit Verteilernetzanlagen mit Übertragungsnetzanschluss","KAPITEL 2 Konformitätsprüfung","1. Hinsichtlich des periodisch oder in Echtzeit erfolgenden Informationsaustauschs zwischen dem relevanten ÜNB und dem Betreiber des Verteilernetzes mit Übertragungsnetzanschluss wird nachgewiesen, dass die Verteilernetzanlage mit Übertragungsnetzanschluss technisch in der Lage ist, die gemäß Artikel 18 Absatz 3 festgelegten Standards für den Informationsaustausch einzuhalten.\n2. Betriebsmittelbescheinigungen können Teile der in Absatz 1 genannten Tests ersetzen, sofern sie dem relevanten ÜNB vorgelegt werden.","REG_2016_1388 - KAPITEL 2 Konformitätsprüfung - Art. 38 Konformitätstest zum Informationsaustausch mit Verteilernetzanlagen mit Übertragungsnetzanschluss\n\n1. Hinsichtlich des periodisch oder in Echtzeit erfolgenden Informationsaustauschs zwischen dem relevanten ÜNB und dem Betreiber des Verteilernetzes mit Übertragungsnetzanschluss wird nachgewiesen, dass die Verteilernetzanlage mit Übertragungsnetzanschluss technisch in der Lage ist, die gemäß Artikel 18 Absatz 3 festgelegten Standards für den Informationsaustausch einzuhalten.\n2. Betriebsmittelbescheinigungen können Teile der in Absatz 1 genannten Tests ersetzen, sofern sie dem relevanten ÜNB vorgelegt werden.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 37","Konformitätstests bei Verteilernetzanlagen mit Übertragungsnetzanschluss hinsichtlich der Trennung und Wiederzuschaltung","art-37",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 36","Allgemeine Bestimmungen für Konformitätstests","art-36",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 35","Aufgaben des relevanten Netzbetreibers","art-35",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 39","Konformitätstests bei Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss hinsichtlich der Trennung und der Wiederzuschaltung","art-39",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 40","Konformitätstest zum Informationsaustausch mit Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss","art-40",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 41","Konformitätstests bei Verbrauchseinheiten mit lastseitiger Steuerung zur Wirkleistungsregelung, zur Blindleistungsregelung und zum Engpassmanagement","art-41",[],false]