[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1388-erwgr-19-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1388","zur Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1388",7050954,"ErwGr. 19","erwgr-19",null,"Erwägungsgründe","Die Verordnung sollte zudem ein Verfahren für Freistellungen von den Bestimmungen vorsehen, um örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, etwa wenn die Stabilität des örtlichen Netzes bei Einhaltung der Vorschriften in besonderen Fällen gefährdet werden könnte oder eine Verbrauchsanlage mit Übertragungsnetzanschluss, eine Verteilernetzanlage mit Übertragungsnetzanschluss, ein Verteilernetz oder eine Verbrauchseinheit, die von einer Verbrauchsanlage oder einem geschlossenen Verteilernetz genutzt wird, um Laststeuerungsdienste für relevante Netzbetreiber und relevante ÜNB zu erbringen, beispielsweise nur dann sicher betrieben werden kann, wenn die Betriebsbedingungen von den Anforderungen dieser Verordnung abweichen.","REG_2016_1388 - Erwägungsgründe - ErwGr. 19\n\nDie Verordnung sollte zudem ein Verfahren für Freistellungen von den Bestimmungen vorsehen, um örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, etwa wenn die Stabilität des örtlichen Netzes bei Einhaltung der Vorschriften in besonderen Fällen gefährdet werden könnte oder eine Verbrauchsanlage mit Übertragungsnetzanschluss, eine Verteilernetzanlage mit Übertragungsnetzanschluss, ein Verteilernetz oder eine Verbrauchseinheit, die von einer Verbrauchsanlage oder einem geschlossenen Verteilernetz genutzt wird, um Laststeuerungsdienste für relevante Netzbetreiber und relevante ÜNB zu erbringen, beispielsweise nur dann sicher betrieben werden kann, wenn die Betriebsbedingungen von den Anforderungen dieser Verordnung abweichen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 16","erwgr-16",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 22","erwgr-22",[],false]