[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_1628-art-23-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_1628","über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024\u002F2012 und (EU) Nr. 167\u002F2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97\u002F68\u002FEG","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R1628",7051559,"Art. 23","art-23","Besondere Bestimmungen für den EU-Typgenehmigungsbogen","KAPITEL V DURCHFÜHRUNG DER EU-TYPGENEHMIGUNGSVERFAHREN","(1) Der EU-Typgenehmigungsbogen enthält die folgenden Anlagen: a) die Beschreibungsunterlagen; b) gegebenenfalls Name und Unterschriftsprobe der zur Unterzeichnung der Übereinstimmungserklärung berechtigten Person(en) gemäß Artikel 31 sowie Angaben zu ihrer Stellung im Unternehmen.\n(2) Die Kommission legt ein Muster des EU-Typgenehmigungsbogens fest.\n(3) Für jeden genehmigten Motortyp oder jede genehmigte Motorenfamilie a) füllt die Genehmigungsbehörde alle zutreffenden Abschnitte des EU-Typgenehmigungsbogens aus und fügt den Prüfbericht bei; b) erstellt die Genehmigungsbehörde das Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen; c) stellt die Genehmigungsbehörde dem Antragsteller den ausgefüllten Typgenehmigungsbogen und seine Anlagen unverzüglich aus.\n(4) Wurde eine EU-Typgenehmigung gemäß Artikel 35 Beschränkungen hinsichtlich ihrer Gültigkeit unterworfen oder wurde ein Motortyp oder eine Motorenfamilie von gewissen Anforderungen dieser Verordnung ausgenommen, so sind diese Beschränkungen oder Ausnahmen im EU-Typgenehmigungsbogen anzugeben.\n(5) Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte erlassen, mit denen das in Absatz 2 des vorliegenden Artikels genannte Muster für den EU-Typgenehmigungsbogen festgelegt wird. Diese Durchführungsrechtsakte werden bis zum 31. Dezember 2016 nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 56 Absatz 2 erlassen.","REG_2016_1628 - KAPITEL V DURCHFÜHRUNG DER EU-TYPGENEHMIGUNGSVERFAHREN - Art. 23 Besondere Bestimmungen für den EU-Typgenehmigungsbogen\n\n(1) Der EU-Typgenehmigungsbogen enthält die folgenden Anlagen: a) die Beschreibungsunterlagen; b) gegebenenfalls Name und Unterschriftsprobe der zur Unterzeichnung der Übereinstimmungserklärung berechtigten Person(en) gemäß Artikel 31 sowie Angaben zu ihrer Stellung im Unternehmen.\n(2) Die Kommission legt ein Muster des EU-Typgenehmigungsbogens fest.\n(3) Für jeden genehmigten Motortyp oder jede genehmigte Motorenfamilie a) füllt die Genehmigungsbehörde alle zutreffenden Abschnitte des EU-Typgenehmigungsbogens aus und fügt den Prüfbericht bei; b) erstellt die Genehmigungsbehörde das Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen; c) stellt die Genehmigungsbehörde dem Antragsteller den ausgefüllten Typgenehmigungsbogen und seine Anlagen unverzüglich aus.\n(4) Wurde eine EU-Typgenehmigung gemäß Artikel 35 Beschränkungen hinsichtlich ihrer Gültigkeit unterworfen oder wurde ein Motortyp oder eine Motorenfamilie von gewissen Anforderungen dieser Verordnung ausgenommen, so sind diese Beschränkungen oder Ausnahmen im EU-Typgenehmigungsbogen anzugeben.\n(5) Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte erlassen, mit denen das in Absatz 2 des vorliegenden Artikels genannte Muster für den EU-Typgenehmigungsbogen festgelegt wird. Diese Durchführungsrechtsakte werden bis zum 31. Dezember 2016 nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 56 Absatz 2 erlassen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 22","Allgemeine Bestimmungen","art-22",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 21","Beschreibungsmappe","art-21",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 20","Antrag auf Erteilung der EU-Typgenehmigung","art-20",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 24","Für die EU-Typgenehmigung erforderliche Prüfungen","art-24",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 25","Durchführung von Messungen und Prüfungen für die EU-Typgenehmigung","art-25",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 26","Übereinstimmung der Produktion","art-26",[],false]