[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_2235-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_2235","zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Bisphenol A","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R2235",7052582,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Der RAC war der Auffassung, dass die von Frankreich zur Berechnung des DNEL herangezogenen kritischen Studien keine Quantifizierung der Dosis-Wirkungs-Beziehungen ermöglichten und Unsicherheiten aufwiesen. Zur Berechnung eines oralen DNEL legte der RAC daher die Auswirkungen auf die Nieren zugrunde, und da die vorliegenden Daten erkennen ließen, dass es sich dabei nicht um die gravierendsten Auswirkungen von BPA handelt, wandte er einen zusätzlichen Bewertungsfaktor von 6 an, um Auswirkungen auf die weiblichen Fortpflanzungsorgane, das Gehirn und das Verhalten, die Brustdrüse, den Stoffwechsel und die Fettleibigkeit sowie das Immunsystem in der Gesamtbewertung der Gefahren Rechnung zu tragen. Da der Beschränkungsvorschlag die dermale Exposition durch die Handhabung von Papier betrifft, wurde auch ein DNEL für die dermale Exposition der Arbeitnehmer und der allgemeinen Bevölkerung berechnet. Was die Exposition angeht, so verfeinerte der RAC die Beurteilung und ergänzte sie durch neue Biomonitoring-Informationen betreffend die Exposition des Kassenpersonals gegenüber BPA. Durch die Anwendung dieser Methodik kam der RAC zu dem Schluss, dass das Risiko für die Verbraucher zwar angemessen beherrscht ist, bestätigte jedoch, dass ein Risiko für die Arbeitnehmer besteht.","REG_2016_2235 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nDer RAC war der Auffassung, dass die von Frankreich zur Berechnung des DNEL herangezogenen kritischen Studien keine Quantifizierung der Dosis-Wirkungs-Beziehungen ermöglichten und Unsicherheiten aufwiesen. Zur Berechnung eines oralen DNEL legte der RAC daher die Auswirkungen auf die Nieren zugrunde, und da die vorliegenden Daten erkennen ließen, dass es sich dabei nicht um die gravierendsten Auswirkungen von BPA handelt, wandte er einen zusätzlichen Bewertungsfaktor von 6 an, um Auswirkungen auf die weiblichen Fortpflanzungsorgane, das Gehirn und das Verhalten, die Brustdrüse, den Stoffwechsel und die Fettleibigkeit sowie das Immunsystem in der Gesamtbewertung der Gefahren Rechnung zu tragen. Da der Beschränkungsvorschlag die dermale Exposition durch die Handhabung von Papier betrifft, wurde auch ein DNEL für die dermale Exposition der Arbeitnehmer und der allgemeinen Bevölkerung berechnet. Was die Exposition angeht, so verfeinerte der RAC die Beurteilung und ergänzte sie durch neue Biomonitoring-Informationen betreffend die Exposition des Kassenpersonals gegenüber BPA. Durch die Anwendung dieser Methodik kam der RAC zu dem Schluss, dass das Risiko für die Verbraucher zwar angemessen beherrscht ist, bestätigte jedoch, dass ein Risiko für die Arbeitnehmer besteht.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]